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Heinz-Michael Beckmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte Beckmann & Beckmann, Wiesbaden

Gesamtbewertung 4,4 von 5 aus 15 Bewertungen der Kanzlei

Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 21.10.2026

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Heinz-Michael Beckmann
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskammer
Frankfurt
Zugelassen seit
02.07.1974
Kanzlei
Rechtsanwälte Beckmann und Beckmann
Kanzleianschrift
Möhringstr. 1, 65187 Wiesbaden
Telefon
0611-305507
Telefax
0611-306959
E-Mail
rechtsanwaeltebeckmann@t-online.de
Internetseite
www.rechtsanwaelte-beckmann-wiesbaden.de
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.bf361a07-1938-4214-bc87-c75ceb49b5de.edf9

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Weitere Angaben

Tätigkeitsschwerpunkte
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Erbrecht, Testamentsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Maklerrecht, Wohnungseigentumsrecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 bis 13:00, 15:00 bis 18:00

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 22.10.2026

Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 Gesamtbewertung aus 15 Bewertungen auf 2 Plattformen. So berechnen wir die Gesamtbewertung

PlattformBewertungAnzahlStand
Das Örtliche5,0 von 5121.10.2026
Google4,7 von 51422.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

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