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Heinz-Michael Beckmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte Beckmann & Beckmann, Wiesbaden
Gesamtbewertung 4,4 von 5 aus 15 Bewertungen der Kanzlei
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 21.10.2026
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Heinz-Michael Beckmann
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Frankfurt
- Zugelassen seit
- 02.07.1974
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Beckmann und Beckmann
- Kanzleianschrift
- Möhringstr. 1, 65187 Wiesbaden
- Telefon
- 0611-305507
- Telefax
- 0611-306959
- rechtsanwaeltebeckmann@t-online.de
- Internetseite
- www.rechtsanwaelte-beckmann-wiesbaden.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.bf361a07-1938-4214-bc87-c75ceb49b5de.edf9
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Weitere Angaben
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Erbrecht, Testamentsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Maklerrecht, Wohnungseigentumsrecht
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 09:00 bis 13:00, 15:00 bis 18:00
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 22.10.2026
Bewertungen der Kanzlei
4,4 von 5 Gesamtbewertung aus 15 Bewertungen auf 2 Plattformen. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| Das Örtliche | 5,0 von 5 | 1 | 21.10.2026 |
| 4,7 von 5 | 14 | 22.10.2026 |
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
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