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Harry Binhammer
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dietz, Tonhäuser & Partner, Heilbronn
Gesamtbewertung 4,5 von 5 aus 25 Bewertungen der Kanzlei
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 21.10.2026
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Harry Binhammer
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Stuttgart
- Zugelassen seit
- 30.07.1998
- Kanzlei
- Dietz, Tonhäuser & Partner
- Kanzleianschrift
- Moltkestr. 40, 74072 Heilbronn
- Telefon
- 07131-60990
- Telefax
- 07131-609960
- anwalt@haus-des-rechts.de
- Internetseite
- www.haus-des-rechts.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.c32085c9-dac2-42c6-8771-e24c8fa0110e.7caa
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Weitere Angaben
- Sprachen
- Englisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Telekommunikationsrecht, Recht der Neuen Medien, Transport- und Speditionsrecht
Quellen: Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 Gesamtbewertung aus 25 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| 4,7 von 5 | 25 | 22.10.2026 |
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
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