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Anwaltsprofil
Hans-Helmut Fensterer
Rechtsanwalt, Heßheim
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 22.10.2026
- Gesamtbewertung 3,9 von 5
, aus 4 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Sprachen
- Englisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Stiftungsrecht, Testamentsvollstreckung, Vereins- und Verbandsrecht
- Öffnungszeiten
- Montag 09:00 bis 12:00, 15:00 bis 17:00
- Dienstag 09:00 bis 12:00, 15:00 bis 17:00
- Mittwoch 09:00 bis 12:00, 15:00 bis 17:00
- Donnerstag 09:00 bis 12:00, 15:00 bis 17:00
- Freitag 09:00 bis 12:00, 15:00 bis 17:00
- Samstag geschlossen
- Sonntag geschlossen
Quellen: Google, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Bewertungen der Kanzlei
3,9 von 5 Gesamtbewertung aus 4 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
Google
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Hans-Helmut Fensterer
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Rechtsanwaltskammer
- Zweibrücken
- Zugelassen seit
- 12.06.1984
- Kanzlei
- Fensterer
- Kanzleianschrift
- Altestraße 34, 67258 Heßheim
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.42d4f11a-78ff-4606-81c9-bd4a3f8608be.9911
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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