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Anwaltsprofil
Fritz Falk
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Harre & Koch-Fahs Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Buchholz in der Nordheide
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 22.10.2026
- Gesamtbewertung 4,7 von 5
, aus 53 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 Gesamtbewertung aus 53 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
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Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Fritz Falk
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Celle
- Zugelassen seit
- 04.03.2005
- Kanzleianschrift
- Innungsstraße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide
- Telefon
- 04181-93200
- Mobiltelefon
- 0160-6637680
- Telefax
- 04181-932093
- info@koch-fahs.de
- Internetseite
- www.harre-koch-fahs.de
- Interesse an Pflichtverteidigungen
- Ja
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.ddad37e3-85de-4c78-82da-3439710d86dd.13ec
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Kanzlei: Harre & Koch-Fahs Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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