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Anwaltsprofil

Fritz Falk

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Harre & Koch-Fahs Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Buchholz in der Nordheide

Auf einen Blick

Öffnungszeiten
  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026

Lage der Kanzlei

Karte der Umgebung von Innungsstraße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide
Innungsstraße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 Gesamtbewertung aus 53 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

Google: 4,8 von 5, 53 Bewertungen, Stand 24.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Fritz Falk
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt
Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskammer
Celle
Zugelassen seit
04.03.2005
Kanzleianschrift
Innungsstraße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon
04181-93200
Mobiltelefon
0160-6637680
Telefax
04181-932093
E-Mail
info@koch-fahs.de
Internetseite
www.harre-koch-fahs.de
Interesse an Pflichtverteidigungen
Ja
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.ddad37e3-85de-4c78-82da-3439710d86dd.13ec

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Kanzlei: Harre & Koch-Fahs Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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