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Frank Schröder
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Schröder Blankenstein Rechtsanwälte, Hilden
Gesamtbewertung 4,1 von 5 aus 35 Bewertungen der Kanzlei
Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 22.10.2026
E-Mail-Adresse laut Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Frank Schröder
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt
- Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Düsseldorf
- Zugelassen seit
- 26.09.1995
- Kanzlei
- Schröder Blankenstein Rechtsanwälte
- Kanzleianschrift
- Kleinhülsen 43, 40721 Hilden
- Telefon
- 02103-7899930
- Telefax
- 02103-7899950
- hilden@sbrae.de
- Internetseite
- www.schroeder-blankenstein.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.1004a9c7-9efc-4b76-8f2f-3b53b16a42be.0e4f
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Weitere Angaben
- Sprachen
- Englisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht, Individualarbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Öffnungszeiten
- Montag 08:30 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Dienstag 08:30 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Mittwoch 08:30 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Donnerstag 08:30 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Freitag 08:30 bis 12:00, 13:00 bis 17:00
- Samstag geschlossen
- Sonntag geschlossen
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Google, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Bewertungen der Kanzlei
4,1 von 5 Gesamtbewertung aus 35 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
| Plattform | Bewertung | Anzahl | Stand |
|---|---|---|---|
| 4,1 von 5 | 35 | 23.10.2026 |
Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
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