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Anwaltsprofil

Astrid Conrads-Schneider

Fachanwältin für Familienrecht, ACS-Kanzlei, Brühl

Auf einen Blick

Sprachen
Englisch, Französisch
Tätigkeitsschwerpunkte
Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht
Öffnungszeiten
  • Montag bis Donnerstag 9:00 bis 13:00 Uhr I 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr

Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026

Lage der Kanzlei

Karte der Umgebung von Alte Bonnstraße 17, 50321 Brühl
Alte Bonnstraße 17, 50321 Brühl. Karte: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 Gesamtbewertung aus 7 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung

Google: 5,0 von 5, 7 Bewertungen, Stand 23.10.2026

Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.

Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis

Name
Astrid Conrads-Schneider
Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin
Fachanwaltstitel
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwaltskammer
Köln
Zugelassen seit
05.06.1996
Kanzlei
ACS-Kanzlei
Kanzleianschrift
Alte Bonnstraße 17, 50321 Brühl
Telefon
02232-340292
E-Mail
kontakt@acs-kanzlei.de
Internetseite
www.acs-kanzlei.de
Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
DE.BRAK.6c1d1921-256b-42bd-b6e8-99f9f0d04838.1998

Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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