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Anwaltsprofil
Astrid Conrads-Schneider
Fachanwältin für Familienrecht, ACS-Kanzlei, Brühl
- Im amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK geprüft am 22.10.2026
- Gesamtbewertung 4,4 von 5
, aus 7 Bewertungen der Kanzlei
Auf einen Blick
- Sprachen
- Englisch, Französisch
- Tätigkeitsschwerpunkte
- Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag 9:00 bis 13:00 Uhr I 14:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Quellen: Internetseite der Kanzlei, abgerufen am 24.10.2026; Deutsche Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, abgerufen am 12.10.2026
Lage der Kanzlei
Bewertungen der Kanzlei
4,4 von 5 Gesamtbewertung aus 7 Bewertungen auf 1 Plattform. So berechnen wir die Gesamtbewertung
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Diese Bewertungen gelten für die Kanzlei, nicht für einzelne Anwälte.
Angaben aus dem amtlichen Anwaltsverzeichnis
- Name
- Astrid Conrads-Schneider
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwältin
- Fachanwaltstitel
- Fachanwältin für Familienrecht
- Rechtsanwaltskammer
- Köln
- Zugelassen seit
- 05.06.1996
- Kanzlei
- ACS-Kanzlei
- Kanzleianschrift
- Alte Bonnstraße 17, 50321 Brühl
- Telefon
- 02232-340292
- kontakt@acs-kanzlei.de
- Internetseite
- www.acs-kanzlei.de
- Kennung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- DE.BRAK.6c1d1921-256b-42bd-b6e8-99f9f0d04838.1998
Quelle: Amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung.
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