{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2015-12-08","aktenzeichen":"3 StR 445/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 445/15\nvom\n8. Dezember 2015\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Totschlags\n\nhier: Revision der Nebenklägerin\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 8. Dezember 2015\ngemäß § 349 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\nDie Revision der Nebenklägerin D. S. gegen das Urteil\ndes Landgerichts Hannover vom 6. Juli 2015 wird verworfen.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten\nim Revisionsverfahren findet wegen der gleichfalls erfolglosen Revision des Angeklagten nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt,\nStPO, 58. Aufl., § 473 Rn. 10a).\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zur Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Hiergegen wendet sich die Revision der Nebenklägerin mit der nicht ausgeführten Formalrüge und der in allgemeiner Form\nerhobenen Sachbeschwerde. Das Rechtsmittel erweist sich als unzulässig\n(§ 349 Abs. 1, § 400 Abs. 1 StPO).\n\n2 Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt:\n\n\"Die Revision der Nebenklägerin ist unzulässig. Nach § 400 Abs. 1 StPO\nist ein Nebenkläger nicht befugt, das Urteil mit dem Ziel anzufechten,\ndass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird oder dass der Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum\nAnschluss als Nebenkläger berechtigt. Deshalb bedarf seine Revision\neines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht,\n\ndass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Juli 2012\n- 3 StR 221/12 mwN). Diese Voraussetzungen hat die Nebenklägerin\nvorliegend nicht erfüllt. Sie hat ihre Revision vielmehr allein mit der\nnicht ausgeführten Formalrüge und mit der in allgemeiner Form erhobenen Sachrüge begründet. Weitere Ausführungen, aus denen sich\ndas Ziel des Rechtsmittels entnehmen ließe, sind bis zum Ablauf der\nRevisionsbegründungsfrist nicht eingegangen. Die Revision der Nebenklägerin ist daher zu verwerfen.\"\n\n3 Dem stimmt der Senat zu.\n\nBecker Hubert Mayer\n\nGericke Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-12-08/3-str-445-15","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 400","ref_norm":"400","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-12-08/3-str-445-15","retrieved":"2026-10-24 07:54:10.727340+00:00"},"card":{"id":"bgh/2015-12-08/3-str-445-15","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2015-12-08","dockets":["3 StR 445/15"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 08.12.2015 – 3 StR 445/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-12-08/3-str-445-15","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Nebenklägerin D. S. gegen das Urteil\ndes Landgerichts Hannover vom 6. Juli 2015 wird verworfen.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten\nim Revisionsverfahren findet wegen der gleichfalls erfolglosen Revision des Angeklagten nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt,\nStPO, 58. Aufl., § 473 Rn. 10a).","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/400","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"400","label":"§ 400 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:10.727340+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}