{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2015-09-01","aktenzeichen":"3 StR 204/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 204/15\nvom\n1. September 2015\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchter gefährlicher Körperverletzung u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 1. September 2015\ngemäß § 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1 analog StPO einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nDüsseldorf vom 18. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird\n\n1. der Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen\nversuchter Nötigung, Nachstellung und versuchter gefährlicher\nKörperverletzung verurteilt ist;\n\n2. die Tagessatzhöhe für die in den Fällen II. 2. und II. 3. der Urteilsgründe verhängten Einzelgeldstrafen auf einen Euro festgesetzt.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Nötigung, Nachstellung\nund versuchter gefährlicher Körperverletzung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von\nzwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.\nDie hiergegen gerichtete, auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des\nAngeklagten erweist sich als unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\nAllerdings war der den Fall II. 2. der Urteilsgründe betreffende Schuldspruch zu\nändern. Das Landgericht hat die insoweit festgestellte Tat in den Urteilsgründen\n\nrechtlich zutreffend lediglich als versuchte Nötigung gewertet. Dies ist im\nSchuldspruch nicht zum Ausdruck gekommen. Auch hat es die Strafkammer\nversäumt, in den Fällen II. 2. und II. 3. der Urteilsgründe, in denen sie Einzelgeldstrafen von 60 und 120 Tagessätzen verhängt hat, die Tagessatzhöhe\nfestzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt\n30, 93, 96). Der Senat hat daher in entsprechender Anwendung des § 354\nAbs. 1 StPO die Tagessatzhöhe auf den gesetzlichen Mindestsatz festgesetzt\n(vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 347/14, juris).\n\nSchäfer Pfister RiBGH Hubert befindet sich im\nUrlaub und ist daher gehindert\nzu unterschreiben.\nSchäfer\n\nGericke Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-09-01/3-str-204-15","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-09-01/3-str-204-15","retrieved":"2026-10-24 07:54:10.020455+00:00"},"card":{"id":"bgh/2015-09-01/3-str-204-15","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2015-09-01","dockets":["3 StR 204/15"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 01.09.2015 – 3 StR 204/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-09-01/3-str-204-15","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nDüsseldorf vom 18. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird\n\n1. der Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen\nversuchter Nötigung, Nachstellung und versuchter gefährlicher\nKörperverletzung verurteilt ist;\n\n2. die Tagessatzhöhe für die in den Fällen II. 2. und II. 3. der Urteilsgründe verhängten Einzelgeldstrafen auf einen Euro festgesetzt.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:10.020455+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}