{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2015-06-09","aktenzeichen":"3 StR 10/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 10/15\nvom\n9. Juni 2015\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a.\n\nhier: Anhörungsrüge\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juni 2015 beschlossen:\n\nDie Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss\nvom 18. März 2015 wird verworfen.\n\nDer Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsbehelfs zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Der Senat hat mit Beschluss vom 18. März 2015 die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 28. August\n2014, das nach einer Teilaufhebung und -zurückverweisung über drei Einzelstrafen und die Gesamtstrafe neu zu entscheiden hatte, gemäß § 349 Abs. 2\nStPO verworfen. Dagegen wendet sich der Verurteilte mit einem als Anhörungsrüge auszulegenden \"Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 45 StPO wegen\nVerletzung des rechtlichen Gehörs nach § 356a StPO\". Er bringt vor, die Antragsschrift des Generalbundesanwalts nicht persönlich erhalten zu haben und\ndeshalb nicht selbst in der Lage gewesen zu sein, eine Gegenerklärung nach\n§ 349 Abs. 3 StPO abzugeben. Zudem erhebt er Einwände gegen seine Verurteilung.\n\n2 Der Rechtsbehelf hat keinen Erfolg. Der Senat hat bei seiner Entscheidung weder Verfahrensstoff verwertet, zu dem der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er zu berücksichtigendes Vorbringen des Verurteilten übergangen. Insbesondere ist das von der Strafprozessordnung vorgesehene Ver-\n\nfahren eingehalten worden. Der Antrag des Generalbundesanwalts vom\n16. Januar 2015 ist dem damaligen Verteidiger des Angeklagten am 22. Januar\n2015 zugestellt worden. Der Senat hat mit seiner Entscheidung sodann noch\nzugewartet, bis ein neuer Verteidiger, der sich im Revisionsverfahren gemeldet\nund Akteneinsicht beantragt hatte, erklärt hat, er halte diesen Antrag bis zur\nSenatsentscheidung nicht aufrecht. Ein weiteres Abwarten war nicht veranlasst.\nIm Übrigen hat der Senat auf die erhobene Sachrüge das landgerichtliche Urteil\numfassend auf materiellrechtliche Fehler überprüft; das jetzige Vorbringen des\nVerurteilten hätte deshalb nicht zu einer anderen Entscheidung geführt.\n\nBecker Pfister Schäfer\n\nGericke Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-06-09/3-str-10-15","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 356a","ref_norm":"356a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-06-09/3-str-10-15","retrieved":"2026-10-24 07:54:08.822436+00:00"},"card":{"id":"bgh/2015-06-09/3-str-10-15","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2015-06-09","dockets":["3 StR 10/15"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 09.06.2015 – 3 StR 10/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-06-09/3-str-10-15","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss\nvom 18. März 2015 wird verworfen.\n\nDer Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsbehelfs zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/45","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"45","label":"§ 45 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/356a","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"356a","label":"§ 356a StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:08.822436+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}