{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2015-02-03","aktenzeichen":"3 StR 645/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 645/14\nvom\n3. Februar 2015\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 3. Februar 2015\ngemäß § 349 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts\nKoblenz vom 21. Juli 2014 wird als unzulässig verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und\ndie der Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift ausgeführt:\n\n\"Die Revision des Nebenklägers ist unzulässig. Gemäß § 400 Abs. 1\nStPO kann der Nebenkläger ein Urteil nicht mit dem Ziel anfechten,\ndass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt oder dass ein Angeklagter wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht\nzum Anschluss als Nebenkläger berechtigt. Die Begründung der\nRevision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er\nmit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen\neiner Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom\n28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007\n- 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701). So liegt es hier. Der Neben-\n\nkläger hat lediglich die allgemeine Sachrüge erhoben. Weitere Ausführungen, aus denen sich das Ziel seines Rechtsmittels entnehmen ließe, sind bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht\neingegangen. Die Revision des Nebenklägers ist daher zu verwerfen.\"\n\n2 Dem schließt sich der Senat an. Allein der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil ebenfalls angefochten und in der Begründungsschrift das\nZiel ihres Rechtsmittels bezeichnet hat, ändert an den dargelegten Erfordernissen entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nichts.\n\nBecker Hubert Schäfer\n\nMayer Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-02-03/3-str-645-14","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 400","ref_norm":"400","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-02-03/3-str-645-14","retrieved":"2026-10-24 07:54:07.199668+00:00"},"card":{"id":"bgh/2015-02-03/3-str-645-14","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2015-02-03","dockets":["3 StR 645/14"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 03.02.2015 – 3 StR 645/14","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2015-02-03/3-str-645-14","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts\nKoblenz vom 21. Juli 2014 wird als unzulässig verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und\ndie der Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/400","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"400","label":"§ 400 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:07.199668+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}