{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2014-10-15","aktenzeichen":"3 StR 339/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 339/14\nvom\n15. Oktober 2014\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung;\n\nhier: Anhörungsrüge\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2014 gemäß\n§ 356a StPO beschlossen:\n\nDie Anhörungsrüge des Verurteilten vom 6. September 2014\ngegen den Senatsbeschluss vom 20. August 2014 wird verworfen.\n\nDer Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsbehelfs zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Der Senat hat die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 7. März 2014 mit Beschluss vom 20. August\n2014, der dem Verurteilten am 29. August 2014 zugegangen ist, gemäß § 349\nAbs. 2 StPO verworfen. Dagegen wendet sich der Verurteilte mit seiner selbst\neingereichten und begründeten, am 10. September 2014 hier eingegangenen\nAnhörungsrüge, mit der er beantragt, den Verwerfungsbeschluss aufzuheben\nund ihn in der Revisionssache persönlich zu hören.\n\n2 Der Rechtsbehelf ist jedenfalls unbegründet. Der Senat hat über die Revision des Verurteilten, die sein Verteidiger mit Rügen der Verletzung formellen\nund materiellen Rechts begründet hat, nach Ablauf der in § 349 Abs. 3 Satz 2\nStPO bestimmten Frist zur Einreichung einer Gegenerklärung beraten und auf\nder Grundlage dieser Beratung dem Antrag des Generalbundesanwalts vom\n4. Juli 2014 entsprechend durch einstimmig gefassten Beschluss gemäß § 349\n\nAbs. 2 StPO entschieden. Dabei hat der Senat weder Verfahrensstoff verwertet, zu dem der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er zu berücksichtigendes Vorbringen des Verurteilten übergangen.\n\n3 Der Annahme des Verurteilten, es habe vor Beschlussfassung einen Anhörungstermin stattgefunden, an dem sein Verteidiger, dem er misstraue, teilgenommen habe, geht fehl. Das Beschlussverfahren gemäß § 349 StPO sieht\neine mündliche Verhandlung nicht vor. Demgemäß hat im vorliegenden Verfahren eine mündliche Anhörung nicht stattgefunden und kommt auch die vom\nVerurteilten begehrte persönliche Anhörung nicht in Betracht.\n\n4 Der Verurteilte wird darauf hingewiesen, dass der Senat weitere Eingaben in dieser Sache nicht mehr bescheiden wird.\n\nBecker Pfister Hubert\n\nGericke Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-10-15/3-str-339-14","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":4},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 356a","ref_norm":"356a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-10-15/3-str-339-14","retrieved":"2026-10-24 07:54:05.865463+00:00"},"card":{"id":"bgh/2014-10-15/3-str-339-14","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2014-10-15","dockets":["3 StR 339/14"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 15.10.2014 – 3 StR 339/14","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-10-15/3-str-339-14","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Anhörungsrüge des Verurteilten vom 6. September 2014\ngegen den Senatsbeschluss vom 20. August 2014 wird verworfen.\n\nDer Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsbehelfs zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":4},{"id":"StPO/356a","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"356a","label":"§ 356a StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:05.865463+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}