{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2014-03-27","aktenzeichen":"3 StR 103/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 103/14\nvom\n27. März 2014\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts am 27. März 2014 gemäß § 349 Abs. 4\nStPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der auswärtigen\ngroßen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom\n11. November 2013 mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter (besonders)\nschwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Dessen auf die Rüge der\nVerletzung materiellen Rechts gestützte Revision hat Erfolg.\n\n2 Der Schuldspruch hat keinen Bestand.\n\n3 1. Der Angeklagte erwarb für den Geschädigten auftragsgemäß auf eigene Rechnung sechs Gramm Marihuana für 50 € sowie Alkohol und Zigaretten für 30 €. Die Zusage, dem Angeklagten diese Auslagen zu erstatten, hielt\nder Geschädigte nicht ein. Bei einem zufälligen Treffen verlangte der Angeklagte die Zahlung. Der Geschädigte erklärte indes, er schulde dem Angeklagten\n\nnichts. Hierauf zog der Angeklagte ein Messer hervor, wiederholte seine\nZahlungsaufforderung und stach gezielt gegen den Bauch des Geschädigten.\nDieser konnte das Messer abwehren und erlitt deshalb lediglich eine Schnittverletzung an der rechten Hand sowie eine oberflächliche Schnittwunde im\nBauchbereich. \"Der Angeklagte flüchtete.\"\n\n4 2. Dies trägt in zweifacher Hinsicht nicht die Verurteilung des Angeklagten auch wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung\n(§§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).\n\n5 a) Schon die nach diesen Vorschriften erforderliche finale Verknüpfung\nder verübten Gewalthandlung mit der erstrebten Vermögensverfügung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, juris Rn. 8) ist\nnicht hinreichend belegt. Der Angeklagte stach unvermittelt zu und flüchtete\ndanach. Welche Zwangswirkung auf den Geschädigten von dem Einsatz des\nMessers ausgehen sollte, lässt das Landgericht offen. Zwar verband der Angeklagte das Zustechen mit einer weiteren Zahlungsaufforderung. Allein dies belegt aber angesichts der sofortigen Flucht nicht hinreichend, dass der Angeklagte den Geschädigten etwa in Angst vor weiteren körperlichen Misshandlungen versetzen und hierdurch zur Zahlung veranlassen wollte.\n\n6 b) Von seinem Ansatz her wäre das Landgericht überdies zu einer Auseinandersetzung damit gehalten gewesen, ob der fliehende Angeklagte freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgab und so strafbefreiend vom Versuch\nder besonders schweren räuberischen Erpressung zurücktrat (§ 24 Abs. 1 Satz\n1 StGB). Was den Angeklagten zur Flucht bewog und welche Vorstellungen er\ndabei in Bezug auf die weitere Durchsetzung der von ihm erhobenen Zahlungsansprüche hatte, ist nicht festgestellt.\n\nBecker Pfister Hubert\n\nMayer Gericke","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-03-27/3-str-103-14","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 255","ref_norm":"255","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-03-27/3-str-103-14","retrieved":"2026-10-24 07:54:03.805533+00:00"},"card":{"id":"bgh/2014-03-27/3-str-103-14","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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