{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2014-03-25","aktenzeichen":"3 StR 300/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 300/13\nvom\n25. März 2014\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. März 2014 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nVerden vom 26. Februar 2013 wird als unbegründet verworfen, da\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\nhat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDie sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung des vorgenannten Urteils wird verworfen, weil diese\nEntscheidung der Sach- und Rechtslage entspricht.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nErgänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der\nSenat:\n\nDie Rüge, das Landgericht habe die Hilfsbeweisanträge der Angeklagten\nvom 29. Januar 2013 (Anlagen 12 bis 16 zum Protokoll der Hauptverhandlung)\nfehlerhaft im Wege der Wahrunterstellung erledigt, bleibt ohne Erfolg. Ihr liegt\nFolgendes zugrunde:\n\nDas Landgericht hat als wahr unterstellt, dass der Zeuge K. auf dem\nWerkstattgelände nichts verbrannt hatte. Damit ist es über die Anträge hinaus-\n\ngegangen, in denen lediglich Indiztatsachen hierfür unter Beweis gestellt waren.\nIn der Beweiswürdigung hat das Landgericht sodann ausgeführt, der Zeuge\nhabe tatsächlich nichts verbrannt, sondern den Beutel mit Gegenständen auf\nandere Weise beseitigt und das Wort \"verbrannt\" bei seiner polizeilichen Vernehmung lediglich als Metapher für ein \"Verschwindenlassen\" des Behältnisses\nbenutzt.\n\nEs bestehen schon Zweifel an der Zulässigkeit der Rüge, da diese nicht\ndie Bedingung mitteilt, unter der die Hilfsbeweisanträge gestellt worden waren,\nund deshalb nicht geprüft werden kann, ob die Notwendigkeit für eine Bescheidung der Beweisanträge gegeben war. Dies kann indes dahinstehen, da die\nRüge jedenfalls unbegründet ist.\n\nZwar hat das Landgericht die Beweistatsachen nicht in ihrem tatsächlichen Sinngehalt als wahr unterstellt und damit die Anträge rechtsfehlerhaft abgelehnt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 244 Rn. 71 mwN). Indes hätte\ndas Landgericht die einzelnen Indiztatsachen mit dieser Begründung als aus\n\ntatsächlichen Gründen bedeutungslos ansehen und die Hilfsbeweisanträge ablehnen können (zur Zulässigkeit der Auswechslung des Ablehnungsgrundes\ndurch das Revisionsgericht bei Hilfsbeweisanträgen s. Meyer-Goßner, aaO,\nRn. 86 mwN).\n\nBecker Pfister Hubert\n\nMayer Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-03-25/3-str-300-13-2","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-03-25/3-str-300-13-2","retrieved":"2026-10-24 07:54:03.715606+00:00"},"card":{"id":"bgh/2014-03-25/3-str-300-13-2","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2014-03-25","dockets":["3 StR 300/13"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 25.03.2014 – 3 StR 300/13","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-03-25/3-str-300-13-2","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:03.715606+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}