{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2014-03-25","aktenzeichen":"3 StR 2/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 2/14\nvom\n25. März 2014\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - hinsichtlich der Verwerfung auf\ndessen Antrag - am 25. März 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1\nanalog StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 2. September 2013 wird mit der Maßgabe\nverworfen, dass in Höhe eines Betrages von 5.330 € nicht auf\nden erweiterten Verfall, sondern auf Verfall von Wertersatz erkannt wird.\n\n2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt, seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, ein Mobiltelefon eingezogen sowie den erweiterten Verfall hinsichtlich eines Geldbetrages von 5.330 €\nbestimmt.\n\n2 Die Nachprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch sowie\nhinsichtlich der Unterbringungs- und Einziehungsentscheidung keinen Rechts-\n\nfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Dagegen begegnet der Ausspruch über den erweiterten Verfall durchgreifenden rechtlichen Bedenken.\nNach den getroffenen Feststellungen hatte der Angeklagte den bei ihm sichergestellten und für verfallen erklärten Betrag von 5.330 € \"aus den von ihm in\nder Vergangenheit getätigten Betäubungsmittelgeschäften\" erlangt. Damit sind\ndie Voraussetzungen des erweiterten Verfalls (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 73d\nAbs. 1 StGB) nicht hinreichend belegt; denn es wird nicht deutlich, dass die\nGeldsumme aus anderen, nicht hinreichend konkretisierbaren Taten des Angeklagten stammte als den abgeurteilten oder das Landgericht nicht festzustellen\nvermochte, ob das Geld aus den abgeurteilten oder anderen, nicht ausreichend\nkonkretisierbaren Taten des Angeklagten herrührte, aber die Überzeugung gewonnen hatte, dass entweder das eine oder das andere der Fall war (vgl. dazu\nBGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3).\n\n3 Hinsichtlich des Betrages von 5.330 € liegen aber jedenfalls zumindest\ndie Voraussetzungen des § 73a Satz 1 StGB vor, so dass der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst in der Lage ist, auf diese\nRechtsfolge zu erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 3 StR\n210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314). Die Urteilsfeststellungen zu II. belegen, dass\nder Angeklagte aus den abgeurteilten drei Betäubungsmittelgeschäften in den\n\nMonaten Oktober bis Dezember 2012 jeweils 2.000 €, insgesamt mithin 6.000 €\nerlangt hat. Soweit das Landgericht gemäß § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB davon\nabgesehen hat, mehr als 5.330 € für verfallen zu erklären, muss es hierbei\nschon im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot sein Bewenden haben.\n\nBecker Hubert Schäfer\n\nMayer Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-03-25/3-str-2-14","cited_norms":[{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73a","ref_norm":"73a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73c","ref_norm":"73c","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73d","ref_norm":"73d","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-03-25/3-str-2-14","retrieved":"2026-10-24 07:54:03.661769+00:00"},"card":{"id":"bgh/2014-03-25/3-str-2-14","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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