{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2014-01-21","aktenzeichen":"5 StR 439/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n5 StR 439/13\n\nvom\n21. Januar 2014\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Untreue u.a.\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2014 beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. Mai 2013 gemäß § 349 Abs. 4\nStPO im Fall 19 der Urteilsgründe aufgehoben; insoweit wird\nder Angeklagte auf Kosten der Staatskasse, die in diesem\nUmfang auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat,\nfreigesprochen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO\nals unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Wegen des gebotenen Teilfreispruchs (Straflosigkeit versuchter Untreue)\nnimmt der Senat auf die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des\nGeneralbundesanwalts vom 5. November 2013 Bezug. Er teilt auch dessen\nAuffassung, es sei auszuschließen, dass sich der Wegfall der in diesem Fall\nverhängten Einzelstrafe auf die Höhe der Gesamtstrafe ausgewirkt hat.\n\n2 Dies gilt ungeachtet dessen, dass das Landgericht nicht beachtet hat,\ndass der Strafbefehl des Landgerichts Hamburg vom 7. Februar 2011 trotz der\nin Bezug auf die dort verhängte Geldstrafe erfolgten Anwendung des § 53\nAbs. 2 Satz 2 StGB Zäsurwirkung entfaltet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 – 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170, und vom 8. September 2010\n– 2 StR 423/10, StraFo 2011, 61). Denn dadurch ist der Angeklagte nicht be-\n\nschwert. Die Strafkammer hätte konsequenterweise aus den Einzelstrafen wegen der Taten 1 bis 17 eine erste und aus den Einzelstrafen wegen der Taten\n18 und 20 bis 24 eine weitere Gesamtstrafe bilden müssen. Ersichtlich hätte\ndies nur zu einer höheren Gesamtsanktion gegen den Angeklagten als bislang\nführen können. Eine Beschwer lässt sich auch ausschließen, wenn die zweite\nGesamtfreiheitsstrafe – was theoretisch möglich wäre – im aussetzungsfähigen\nBereich geblieben wäre. Besondere Umstände gemäß § 56 Abs. 2 StGB wären\nim Blick auf das Gesamtunrecht zwingend zu verneinen gewesen.\n\nBasdorf Sander Schneider\n\nDölp König","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-01-21/5-str-439-13","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-01-21/5-str-439-13","retrieved":"2026-10-24 07:56:09.581274+00:00"},"card":{"id":"bgh/2014-01-21/5-str-439-13","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2014-01-21","dockets":["5 StR 439/13"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 21.01.2014 – 5 StR 439/13","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2014-01-21/5-str-439-13","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. Mai 2013 gemäß § 349 Abs. 4\nStPO im Fall 19 der Urteilsgründe aufgehoben; insoweit wird\nder Angeklagte auf Kosten der Staatskasse, die in diesem\nUmfang auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat,\nfreigesprochen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO\nals unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StGB/53","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"53","label":"§ 53 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/56","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"56","label":"§ 56 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:09.581274+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}