{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2013-12-18","aktenzeichen":"2 StR 555/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 555/13\n\nvom\n18. Dezember 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen besonders schweren Raubs u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 18. Dezember 2013\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO analog beschlossen:\n\nDie Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nAachen vom 28. Juni 2013 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass vier Monate und zwei Wochen der gegen\ndiese Angeklagte verhängten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Vollziehung der Maßregel zu vollstrecken sind.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat die Angeklagte wegen besonders schweren Raubs\nin Tateinheit mit Freiheitsberaubung unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus\neinem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von\ndrei Jahren und neun Monaten verurteilt, ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass sechs Monate der Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel zu vollstrecken sind. Hiergegen richtet sich die Revision der Angeklagten.\n\n2 Das Rechtsmittel führt nur zu einer Korrektur der Anordnung über den\nVorwegvollzug; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n3 Bei Berücksichtigung einer voraussichtlichen Therapiedauer von einem\nJahr und sechs Monaten bis zum Erreichen des Halbstrafenzeitpunkts gemäß\n§ 67 Abs. 2 Satz 3 StGB verbleiben, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, für den Vorwegvollzug vier Monate und zwei Wochen,\nnicht sechs Monate, von denen das Landgericht ausgegangen ist.\n\n4 Eine Kostenermäßigung nach § 473 Abs. 4 StPO war nicht veranlasst,\nweil das unbeschränkte Rechtsmittel der Angeklagten nur zu einer geringen\nÄnderung des angefochtenen Urteils geführt hat.\n\nAppl Schmitt Eschelbach\n\nOtt Zeng","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-12-18/2-str-555-13","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-12-18/2-str-555-13","retrieved":"2026-10-24 07:52:56.210857+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-12-18/2-str-555-13","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2013-12-18","dockets":["2 StR 555/13"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 18.12.2013 – 2 StR 555/13","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-12-18/2-str-555-13","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nAachen vom 28. Juni 2013 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass vier Monate und zwei Wochen der gegen\ndiese Angeklagte verhängten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Vollziehung der Maßregel zu vollstrecken sind.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/473","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"473","label":"§ 473 StPO","mentions":1},{"id":"StGB/67","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"67","label":"§ 67 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:56.210857+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}