{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2013-12-12","aktenzeichen":"5 StR 482/13","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 482/13\n\nBUNDESGERICHTSHOF\nIM NAMEN DES VOLKES\nURTEIL\nvom 12. Dezember 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren Raubes\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Dezember 2013, an der teilgenommen haben:\n\nRichter Prof. Dr. Sander\n\nals Vorsitzender,\n\nRichter Dölp,\nRichter Prof. Dr. König,\nRichter Dr. Berger,\nRichter Bellay\n\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt\n\nals Verteidiger,\n\nJustizangestellte\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des\nLandgerichts Berlin vom 14. Juni 2013 wird verworfen.\n\nDie Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die\ndem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\n– Von Rechts wegen –\n\nGründe\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte, auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam beschränkte, auf die Sachrüge gestützte und vom Generalbundesanwalt\nvertretene Revision hat keinen Erfolg.\n\n2 Unter Berücksichtigung des einem Tatgericht zukommenden Beurteilungsspielraums ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das\nLandgericht angesichts der angeführten zahlreichen Milderungsgründe vom\nVorliegen eines minder schweren Falles gemäß §§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 1\nlit. b, Abs. 3 StGB ausgegangen ist.\n\n3 Soweit der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf den Beschluss\ndes Senats vom 18. September 2013 (5 StR 375/13) meint, einen Rechtsfehler darin erblicken zu können, das Landgericht sei sich möglicherweise nicht\nbewusst gewesen, dass die zur Begründung des minder schweren Falles\n\nherangezogenen Gesichtspunkte bei der konkreten Strafzumessung nicht mit\ndem gleichen Gewicht hätten verwandt werden dürfen, kann er nicht durchdringen. Im Gegensatz zu dem vom Senat seinerzeit entschiedenen Fall ist\ndie hier verhängte Strafe angesichts der vielen Milderungsgründe (UA S. 33,\n34) nicht unverhältnismäßig niedrig. Da sich im Übrigen die begangene Tat\nim Grenzbereich zwischen Versuch und Vollendung bewegt und sich der Angeklagte auch in einigem Umfang um Wiedergutmachung bemüht hat, wenngleich er damit noch nicht die Voraussetzungen des § 46a StGB erfüllt hat,\nschließt der Senat aus, dass sich das Landgericht des geringeren Gewichts\nder herangezogenen Milderungsgründe nicht bewusst gewesen ist. Ein den\nAngeklagten belastender Rechtsfehler (§ 301 StPO) liegt nicht vor.\n\nSander Dölp König\n\nBerger Bellay","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-12-12/5-str-482-13","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46a","ref_norm":"46a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 301","ref_norm":"301","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-12-12/5-str-482-13","retrieved":"2026-10-24 07:56:09.119629+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-12-12/5-str-482-13","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2013-12-12","dockets":["5 StR 482/13"],"decision_type":"Urteil","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Urteil vom 12.12.2013 – 5 StR 482/13","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-12-12/5-str-482-13","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des\nLandgerichts Berlin vom 14. Juni 2013 wird verworfen.\n\nDie Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die\ndem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/46a","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"46a","label":"§ 46a StGB","mentions":1},{"id":"StPO/301","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"301","label":"§ 301 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:09.119629+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}