{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2013-07-09","aktenzeichen":"3 StR 181/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 181/13\nvom\n9. Juli 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren Raubes\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 9. Juli\n2013 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2013 in dem ihn betreffenden Strafausspruch - unter Aufrechterhaltung der Feststellungen - aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu der\n\"Einheitsjugendstrafe\" von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hiergegen richtet sich die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision des\nAngeklagten mit sachlich-rechtlichen Beanstandungen. Sie hat den aus der\nEntscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg.\n\n2 1. Der Strafausspruch hält rechtlicher Prüfung nicht stand, da nach den\nUrteilsgründen zu besorgen ist, dass die Strafkammer bei der Entscheidung\n\nüber die Höhe der Jugendstrafe von einem unzutreffenden Schuldumfang ausgegangen ist.\n\n3 a) Im Urteilseingang ist die verhängte Sanktion als \"Einheitsjugendstrafe\"\nbezeichnet worden, obwohl der Angeklagte nur einer Tat schuldig gesprochen\nund auch kein weiteres Urteil einbezogen worden ist. Ebenso unzutreffend und\ndamit rechtsfehlerhaft hat das Landgericht ausgeführt, dass \"nach der Gesamtschau der Taten, für die hier eine einheitliche Rechtsfolge festzusetzen\" sei, die\nSchwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe erfordere. Hinzu kommt,\ndass in der Hauptverhandlung das Strafverfahren wegen eines weiteren Tatvorwurfs gegen den Angeklagten gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist. Zuletzt sind die nach Jugendrecht behandelten Mitangeklagten\nentweder wegen mehrerer Taten oder unter Einbeziehung früherer Urteile zu\nEinheitsjugendstrafen verurteilt worden. Nach einer Gesamtschau dieser Umstände kann der Senat nicht davon ausgehen, dass es sich bei der Formulierung des Landgerichts lediglich um ein Fassungsversehen gehandelt hat.\n\n4 b) Zwar hat die Strafkammer die Verhängung von Jugendstrafe zusätzlich - und insoweit rechtsfehlerfrei - auf das Vorliegen schädlicher Neigungen\ngestützt. Der Senat vermag jedoch nicht auszuschließen, dass durch die Annahme beider Alternativen des § 17 Abs. 2 JGG die Höhe der erkannten Jugendstrafe beeinflusst wurde, weshalb der Strafausspruch insgesamt aufzuheben war (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1983 - 3 StR 142/83, juris Rn. 2).\n\n5 2. Die zugrundeliegenden Feststellungen sind hingegen rechtsfehlerfrei\ngetroffen. Was die Revision dagegen vorbringt, ist durchweg urteilsfremd und\nkann deshalb im Rahmen der Prüfung auf die Sachrüge nicht berücksichtigt\nwerden. Insoweit bleibt das Rechtsmittel erfolglos. Der neue Tatrichter kann\n\nergänzend weitere Tatsachen feststellen, die zu den bislang getroffenen nicht\nin Widerspruch stehen dürfen.\n\nBecker Pfister Schäfer\n\nMayer Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-07-09/3-str-181-13","cited_norms":[{"jurabk":"JGG","ref":"§ 17","ref_norm":"17","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-07-09/3-str-181-13","retrieved":"2026-10-24 07:53:56.958404+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-07-09/3-str-181-13","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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