{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2013-06-19","aktenzeichen":"4 StR 131/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 131/13\n\nvom\n19. Juni 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in\nnicht geringer Menge\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts\nund nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. Juni 2013 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nBielefeld vom 6. Dezember 2012 wird als unbegründet verworfen, da\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349\nAbs. 2 StPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nZu der vom Beschwerdeführer gerügten Ablehnung des Antrags auf\nVernehmung der T. und des K.\n\nals Zeugen zum Beweis der Tatsache, dass die im Fall II. 2 Buchst. a\nder Urteilsgründe über K. veräußerte Substanz kein Heroin,\nsondern ein als Heroin getarntes Pulver gewesen sei, bemerkt der\nSenat ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts in\nseiner Antragsschrift vom 15. Mai 2013:\n\nOb das Landgericht diesen Antrag zutreffend als bloßen Beweisermittlungsantrag aufgefasst hat und daher über ihn am Maßstab der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) entscheiden durfte, kann dahinstehen.\nDer Senat kann ausschließen, dass das angefochtene Urteil im Schuldund Strafausspruch auf dem gerügten Verfahrensfehler beruht. Bereits\nvor der in dem Antrag behaupteten Übergabe der Substanz an K.\nhatte der Angeklagte den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens\nmit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mitglied einer Bande\nerfüllt. Denn bei der von ihm Ende Januar/Anfang Februar 2012 – auf\nder Grundlage einer zuvor getroffenen Bandenabrede – in Begleitung\ndes gesondert verfolgten Bandenmitglieds M. in den Niederlanden erworbenen Substanz handelte es sich nach den rechtsfehlerfrei\ngetroffenen Feststellungen des Landgerichts um 200 Gramm Heroin mit\neiner Wirkstoffmenge von 40 Gramm Heroinhydrochlorid. Nachdem\ndieses Heroin von einem Kurier im Auftrag des Angeklagten nach\nDeutschland transportiert worden war, streckte dieser es unter Mitwirkung des M. und des dritten Bandenmitglieds Th.\nauf eine Gesamtmenge von 400 Gramm. Dafür, dass dieses hochwirksame Heroin in der Folgezeit nicht in den Handel gelangt ist, bieten die\nUrteilsgründe keinen Anhaltspunkt. Es war auch nicht Teil der Betäu-\n\nbungsmittel, die bei Th. anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung am 5. April 2012 sichergestellt wurden.\n\nMutzbauer Roggenbuck Franke\n\nQuentin Reiter","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-19/4-str-131-13","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-19/4-str-131-13","retrieved":"2026-10-24 07:55:04.806620+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-06-19/4-str-131-13","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2013-06-19","dockets":["4 StR 131/13"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 19.06.2013 – 4 StR 131/13","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-19/4-str-131-13","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/244","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"244","label":"§ 244 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:55:04.806620+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}