{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2013-06-19","aktenzeichen":"2 StR 118/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 118/13\nvom\n19. Juni 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 19. Juni 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts\nAachen vom 4. Januar 2013 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren\nund neun Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten mit der\nSachrüge.\n\n2 Das - nachträglich durch teilweise Zurücknahme wirksam auf den Maßregelausspruch beschränkte - Rechtsmittel ist begründet. Das Landgericht ist\ndavon ausgegangen, die Vollziehung der Maßregel erscheine „nicht von vornherein aussichtslos“. Es hat sich dazu auf „§ 64 Abs. 2 StGB“ aus der früheren\nGesetzesfassung berufen, die insoweit verfassungswidrig war (BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 – 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1, 29 ff.) und deshalb\ngeändert wurde. Die Anordnung der Maßregel setzt nun nach § 64 Satz 2 StGB\n\nvoraus, dass die hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Täter von der\nSucht zu heilen oder ihn wenigstens für eine erhebliche Zeit vor einem Rückfall\nin den Rauschgiftkonsum zu bewahren und von der Begehung erheblicher\nrechtswidriger Taten abzuhalten. Insoweit ist das Landgericht von einem falschen Prüfungsmaßstab ausgegangen.\n\n3 Es ist nicht auszuschließen, dass das Urteil im Maßregelausspruch auf\ndiesem Rechtsfehler beruht, zumal das Landgericht nicht geprüft hat, wie frühere Bemühungen des Angeklagten um Entgiftung und Drogensubstitution, die\nnicht zu dauerhafter Abstinenz geführt haben, in diesem Zusammenhang zu\nbewerten sind.\n\nBecker Fischer Appl\n\nBerger Eschelbach","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-19/2-str-118-13","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-19/2-str-118-13","retrieved":"2026-10-24 07:52:54.408440+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-06-19/2-str-118-13","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2013-06-19","dockets":["2 StR 118/13"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 19.06.2013 – 2 StR 118/13","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-06-19/2-str-118-13","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts\nAachen vom 4. Januar 2013 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/64","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"64","label":"§ 64 StGB","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:54.408440+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}