{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2013-01-29","aktenzeichen":"2 StR 570/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 570/12\nvom\n29. Januar 2013\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 29. Januar 2013 gemäß § 349\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts\nGera vom 16. August 2012 im Ausspruch über die Einzelstrafe zu\nFall II.6 der Urteilsgründe sowie die Gesamtfreiheitsstrafe mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in\ndrei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten\nverurteilt. Hiergegen richtet sich die auf eine Verfahrensrüge und die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel hat in dem\naus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang aufgrund der Sachrüge Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Im Fall II.6 der Urteilsgründe hatte der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts mit einer Kamera Aufnahmen vom nackten Geschlechtsteil und vom Gesäß des Kindes gemacht. Diese Tat hat das Landgericht nach\n§ 176 Abs. 1 StGB bewertet, obwohl insoweit § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB mit seinem geringeren Strafrahmen anzuwenden gewesen wäre. Der Rechtsfehler\nlässt den Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs unberührt. Der Senat\nkann aber nicht ausschließen, dass die Einzelstrafe von neun Monaten Freiheitsstrafe auf der fehlerhaften Strafrahmenbestimmung beruht. Die Aufhebung\nder Einzelstrafe zwingt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe.\n\nBecker Fischer Berger\n\nKrehl Eschelbach","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-01-29/2-str-570-12","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-01-29/2-str-570-12","retrieved":"2026-10-24 07:52:52.782753+00:00"},"card":{"id":"bgh/2013-01-29/2-str-570-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2013-01-29","dockets":["2 StR 570/12"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 29.01.2013 – 2 StR 570/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-01-29/2-str-570-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts\nGera vom 16. August 2012 im Ausspruch über die Einzelstrafe zu\nFall II.6 der Urteilsgründe sowie die Gesamtfreiheitsstrafe mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/176","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"176","label":"§ 176 StGB","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:52.782753+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}