{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2012-10-16","aktenzeichen":"3 StR 212/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 212/12\nvom\n16. Oktober 2012\nin der Strafsache\ngegen\n\nalias:\n\nwegen Betruges\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. Oktober 2012 gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 23. Januar 2012 wird\n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen unter B. III. 29, 32, 52 und 57 der Urteilsgründe verurteilt\nworden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des\nVerfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten\nder Staatskasse zur Last,\n\nb) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert,\ndass der Angeklagte des Betruges in achtundvierzig Fällen\nschuldig ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in zweiundfünfzig\nFällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.\n\n2 Das Verfahren wird auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154\nAbs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO hinsichtlich der Fälle B. III. 29, 32, 52 und 57 der Urteilsgründe eingestellt.\n\n3 Hinsichtlich der Verurteilung in den übrigen Fällen hat die Nachprüfung\ndes Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum\nNachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\n4 Die teilweise Einstellung des Verfahrens zieht die aus der Beschlussformel ersichtliche Änderung des Schuldspruchs nach sich. Diese lässt den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt. Der Senat kann ausschließen,\ndass das Landgericht, das bei der Gesamtstrafenbildung einen äußerst straffen\nStrafzusammenzug vorgenommen hat, im Falle einer Verurteilung nur wegen\nachtundvierzig Betrugstaten zu einer milderen Gesamtfreiheitsstrafe gelangt\nwäre.\n\nBecker Hubert Schäfer\n\nGericke Spaniol","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-10-16/3-str-212-12","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-10-16/3-str-212-12","retrieved":"2026-10-24 07:53:54.912697+00:00"},"card":{"id":"bgh/2012-10-16/3-str-212-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2012-10-16","dockets":["3 StR 212/12"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 16.10.2012 – 3 StR 212/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-10-16/3-str-212-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 23. Januar 2012 wird\n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen unter B. III. 29, 32, 52 und 57 der Urteilsgründe verurteilt\nworden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des\nVerfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten\nder Staatskasse zur Last,\n\nb) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert,\ndass der Angeklagte des Betruges in achtundvierzig Fällen\nschuldig ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des\nRechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:54.912697+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}