{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2012-10-09","aktenzeichen":"2 StR 350/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 350/12\nvom\n9. Oktober 2012\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in\nnicht geringer Menge\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 9. Oktober 2012\ngemäß §§ 349 Abs. 2 und 4 und 464 Abs. 3 StPO beschlossen:\n\n1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 18. April 2012 wird als unbegründet\nverworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass\ndie in dieser Sache in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Geldstrafe angerechnet wird.\n\n2. Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen im vorgenannten Urteil wird als unbegründet verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 1. Der Ausspruch über den Maßstab der Anrechnung der in den Niederlanden erlittenen Freiheitsentziehung auf die hier erkannte Geldstrafe war\nnachzuholen (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO analog), nachdem\ndas Landgericht seine in den Urteilsgründen mitgeteilte Entscheidung über den\n\nAnrechnungsmaßstab nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck gebracht hat. Ein\nanderer Maßstab als 1:1 kommt hier ersichtlich nicht in Betracht (vgl. Senat,\nBeschluss vom 9. Juni 2011 - 2 StR 223/11).\n\n2 Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.\n\n3 2. Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet.\n\n4 Zu Recht hat das Landgericht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG angenommen, dass es nach der hier vorzunehmenden Gesamtabwägung nicht der Billigkeit entspricht, den Angeklagten für erlittene Auslieferungs- und Untersuchungshaft zu entschädigen. Zwar ist die im Urteil ausgesprochene Sanktion\neiner Geldstrafe von 90 Tagessätzen erheblich geringer ausgefallen als die im\nVerlauf des Verfahrens bereits vollzogene Auslieferungs- und Untersuchungshaft von über sieben Monaten. Dennoch hat das Landgericht einen Entschädigungsanspruch des Angeklagten zutreffend unter Hinweis darauf versagt, dass\ndas Zurückbleiben der Verurteilung hinter der Strafverfolgungsmaßnahme auf\nder maßgeblichen Berücksichtigung der erlittenen Haft im Rahmen der Strafzumessung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96,\n\nNStZ-RR 1998, 32; BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ\n1998, 369; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 4 StrEG Rn. 5).\n\nBecker Appl Berger\n\nEschelbach Ott","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-10-09/2-str-350-12","cited_norms":[{"jurabk":"StrEG","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 464","ref_norm":"464","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-10-09/2-str-350-12","retrieved":"2026-10-24 07:52:51.195644+00:00"},"card":{"id":"bgh/2012-10-09/2-str-350-12","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2012-10-09","dockets":["2 StR 350/12"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 09.10.2012 – 2 StR 350/12","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2012-10-09/2-str-350-12","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 18. April 2012 wird als unbegründet\nverworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass\ndie in dieser Sache in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Geldstrafe angerechnet wird.\n\n2. Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen im vorgenannten Urteil wird als unbegründet verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StrEG/4","law":"StrEG","abbreviation":"StrEG","ref":"4","label":"§ 4 StrEG","mentions":2},{"id":"StGB/51","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"51","label":"§ 51 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/464","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"464","label":"§ 464 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:51.195644+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}