{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2011-08-16","aktenzeichen":"5 StR 304/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 304/11\n(alt: 5 StR 358/10)\n\nBUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nvom 16. August 2011\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Totschlags\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. August 2011\nbeschlossen:\n\n1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Februar 2011 wird nach § 349\nAbs. 2 StPO als unbegründet verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels\nund die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\n2. Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird die\nKostenentscheidung im vorgenannten Urteil dahingehend\nabgeändert, dass der Angeklagte drei Viertel der im ersten\nRevisionsverfahren entstandenen Kosten des Verfahrens\nund notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen\nhat; ein Viertel der im ersten Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der\nStaatskasse zur Last.\n\nDie Staatskasse hat die Kosten der Beschwerde und die\nnotwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.\n\nG r ü n d e\n\n1 1. Die Revision des Angeklagten ist aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2\nStPO. Abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts muss die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht aufgehoben werden. Der Angeklagte\n\nwird hierdurch nicht benachteiligt, weil die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach\n§ 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 – 1 StR 37/09, NStZ-RR 2009, 233 mwN). Da\nder Senat mithin materiell nicht zu Lasten des Angeklagten von der Auffassung des Generalbundesanwalts abgewichen ist, kann er durch Beschluss\nentscheiden.\n\n2 2. Die zulässige sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung\nim landgerichtlichen Urteil (§ 464 Abs. 3 StPO) hat Erfolg.\n\n3 Das Landgericht hat nicht ausreichend den Teilerfolg berücksichtigt,\nden der Angeklagte im ersten Revisionsverfahren durch die Aufhebung des\nangefochtenen Urteils im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen\nFeststellungen und die Zurückverweisung des Verfahrens erzielt hat. Nachdem der Angeklagte im ersten tatgerichtlichen Urteil wegen Totschlags – unter Einbeziehung der Strafen aus einem Strafbefehl – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und zwei Wochen verurteilt wurde (Einsatzstrafe\nfür den Totschlag: zehn Jahre Freiheitsstrafe), hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen des Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt und ihn in einer Entziehungsanstalt\nuntergebracht. Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte damit durch das erste Revisionsverfahren eine beträchtliche Verkürzung der für den Totschlag\nverhängten Strafe um zwei Jahre und drei Monate erzielt hat, hält der Senat\neine Teilung der Kosten und Auslagen für das erste Revisionsverfahren entsprechend der Beschlussformel für billig (§ 473 Abs. 4 Satz 2 StPO).\n\nRaum Brause Schaal\n\nSchneider König","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-08-16/5-str-304-11","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 464","ref_norm":"464","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-08-16/5-str-304-11","retrieved":"2026-10-24 07:55:58.334671+00:00"},"card":{"id":"bgh/2011-08-16/5-str-304-11","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. 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