{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2011-06-15","aktenzeichen":"2 StR 206/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 206/11\nvom\n15. Juni 2011\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\nMenge u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 15. Juni 2011 gemäß\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nMeiningen vom 9. Februar 2011 wird als unbegründet verworfen,\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\nhat. Jedoch wird der Schuldspruch dahingehend klargestellt, dass\nder Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in lediglich 19 Fällen schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Der Schuldspruch war im Hinblick auf einen Zählfehler, der sich bereits\nin der Anklageschrift vom 7. Oktober 2010 befindet, zu berichtigen. Hinsichtlich\ndes wöchentlichen Erwerbs von jeweils 500 g Amphetamin vom gesondert\nVerfolgten K. in der Zeit von März bis 15. Mai 2010 ist die Kammer ausdrücklich von lediglich neun Fällen ausgegangen, hat diese aber offenbar in\nungeprüfter Übernahme des Zählfehlers aus der Anklageschrift (zu Unrecht) als\n\"Fälle 11 bis 20\" bezeichnet und sie mit 10 Taten in die Gesamtzahl der verur-\n\nteilten Betäubungsmittelgeschäfte aufgenommen. Dementsprechend war der\nSchuldspruch insoweit um einen Fall zu reduzieren.\n\n2 Sollte die Strafkammer - was sich den Urteilsgründen nicht entnehmen\nlässt - davon ausgegangen sein, insoweit auch in 10 Fällen Freiheitsstrafen von\nsechs Monaten verhängt und in die Gesamtstrafenbildung einbezogen zu haben, kann der Senat angesichts der Vielzahl der weiteren zur Verurteilung gelangten Straftaten und der hierfür verhängten Strafen ausschließen, dass das\nLandgericht bei korrekter Berechnung eine niedrigere Gesamtstrafe verhängt\nhätte.\n\nFischer Appl Berger\n\nKrehl Ott","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-06-15/2-str-206-11","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-06-15/2-str-206-11","retrieved":"2026-10-24 07:52:46.657422+00:00"},"card":{"id":"bgh/2011-06-15/2-str-206-11","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2011-06-15","dockets":["2 StR 206/11"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 15.06.2011 – 2 StR 206/11","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-06-15/2-str-206-11","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nMeiningen vom 9. Februar 2011 wird als unbegründet verworfen,\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\nhat. Jedoch wird der Schuldspruch dahingehend klargestellt, dass\nder Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in lediglich 19 Fällen schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:46.657422+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}