{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2011-04-12","aktenzeichen":"5 StR 101/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 101/11\n\nBUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nvom 12. April 2011\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. April 2011\nbeschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. November 2010 gemäß § 349\nAbs. 4 StPO dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer\nGesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt wird.\n\nDie weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als\nunbegründet verworfen.\n\nDer Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\nDie Gebühr wird um ein Zehntel ermäßigt; je ein Zehntel der\ngerichtlichen Auslagen und der notwendigen Auslagen des\nAngeklagten fallen der Staatskasse zur Last.\n\nG r ü n d e\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen eines am 23. September 2006 begangenen Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs\neines Kindes und eines einen Tag später begangenen Vergehens des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs\nJahren verurteilt (Einzelfreiheitsstrafen: fünf Jahre sowie ein Jahr und sechs\nMonate Freiheitsstrafe) und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 1 StGB angeordnet.\n\n2 Die mit der Sachrüge geführte Revision ist lediglich hinsichtlich der\nfestgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe erfolgreich. Im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n3 1. Die Erwägungen des Landgerichts, mit denen es die Gesamtfreiheitsstrafe begründet hat, enthalten einen vom Revisionsgericht auch eingedenk dessen begrenzten Prüfungsmaßstabs zu berücksichtigenden Wertungsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1990 – 4 StR 61/90, BGHR StGB\n§ 54 Abs. 1 Bemessung 5 und BGH, Beschluss vom 25. August 2010\n– 1 StR 410/10, NJW 2010, 3176).\n\n4 Das Landgericht hat „neben allen übrigen, bereits genannten Gesichtspunkten, insbesondere die neben der Strafe anzuordnende Maßregel\nder Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und den engen zeitlichen\nund situativen Zusammenhang der abgeurteilten Taten ... sowie den Umstand des frühzeitig abgelegten Geständnisses berücksichtigt, wodurch die\nVernehmung des noch immer kindlichen Opfers überflüssig geworden ist“\n(UA S. 28). Diese für die Festsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe zusätzlichen\nErwägungen betreffen im Wesentlichen zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände, die sich in der Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe indes erkennbar nicht niedergeschlagen haben.\n\n5 2. Bei dem hier besonders begrenzten Spielraum für eine fehlerfrei\ngebildete Gesamtfreiheitsstrafe nach § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StGB\nbemisst der Senat diese auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen\nund der Erwägungen des Landgerichts vor dem Hintergrund des besonders\nengen zeitlichen und situativen Zusammenhangs der Taten zum Nachteil\n\ndesselben Opfers zu einem dem Zügigkeitsgebot des Art. 6 Abs. 1 MRK geschuldeten sofortigen Abschluss des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf fünf Jahre und drei Monate.\n\nBasdorf Raum Brause\n\nSchneider Bellay","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-04-12/5-str-101-11","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-04-12/5-str-101-11","retrieved":"2026-10-24 07:55:56.798290+00:00"},"card":{"id":"bgh/2011-04-12/5-str-101-11","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. 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