{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2011-04-05","aktenzeichen":"3 StR 102/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 102/11\nvom\n5. April 2011\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Vergewaltigung\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 5. April 2011 gemäß\n§ 349 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nHannover vom 24. September 2010 wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\nden Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hatte den Angeklagten mit Urteil vom 11. August 2009\nwegen Vergewaltigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier\nJahren verurteilt, seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet\nund ihn von einem weiteren Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Auf die\nRevision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 11. März 2010 das\nUrteil im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,\nim Umfang der Aufhebung die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen sowie die weitergehende Revision verworfen.\n\n2 Mit Urteil vom 24. September 2010 hat das Landgericht von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen. Hiergegen\nwendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision.\n\n3 Das Rechtsmittel ist unzulässig. Hierzu hat der Generalbundesanwalt in\nseiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt:\n\n\"Das Rechtsmittel ist mangels Beschwer des Angeklagten bereits unzulässig. Das Landgericht hatte in der neuen Hauptverhandlung ausschließlich darüber zu befinden, ob der Angeklagte nach § 64 StGB\nunterzubringen war. Da es von einer Unterbringung abgesehen hat, ist\nder Angeklagte durch diese Entscheidung nicht beschwert. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass\nein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen\nanfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach\n§ 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330 f.; 37, 5, 7; 38,\n4, 7; BGH NStZ-RR 2009, 252; NStZ 2007, 213; 2009, 261; 3 StR\n424/09).\"\n\nBecker Pfister von Lienen\n\nSchäfer Mayer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-04-05/3-str-102-11","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-04-05/3-str-102-11","retrieved":"2026-10-24 07:53:49.122514+00:00"},"card":{"id":"bgh/2011-04-05/3-str-102-11","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2011-04-05","dockets":["3 StR 102/11"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 05.04.2011 – 3 StR 102/11","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-04-05/3-str-102-11","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nHannover vom 24. September 2010 wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\nden Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/64","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"64","label":"§ 64 StGB","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:49.122514+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}