{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2011-02-03","aktenzeichen":"4 StR 586/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 586/10\n\nvom\n3. Februar 2011\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 3. Februar 2011 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\nLandgerichts Dessau-Roßlau vom 14. Juni 2010 im Ausspruch über den \"erweiterten Verfall\" mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten \"gewerbsmäßigen\" Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 85 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verurteilt; ferner hat es den \"erweiterten Verfall\" in\nHöhe von 19.498 Euro angeordnet. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit\nseiner auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision. Das Rechtsmittel hat in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Die im angefochtenen Urteil getroffene Verfallsentscheidung hält rechtlicher Prüfung nicht stand.\n\n3 Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 3. Januar\n2011 zutreffend ausgeführt hat, hätte das Landgericht die Verfallsanordnung\nauf die Bestimmungen der §§ 73, 73a StGB - Verfall von Wertersatz - und nicht\nauf die subsidiäre Vorschrift des § 73d StGB - erweiterter Verfall - stützen müssen (zum Verhältnis zwischen § 73 StGB und § 73d StGB vgl. BGH, Beschluss\nvom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255 m.w.N.).\n\n4 An einer dementsprechenden Berichtigung des Tenors des angefochtenen Urteils ist der Senat gehindert, weil der Maßnahmeausspruch an einem\nweiteren, durchgreifenden Rechtsfehler leidet: Das Landgericht hat sich ersichtlich allein an den Bruttoerlösen orientiert, die der Angeklagte durch die festgestellten Taten vereinnahmt hat. Es hat jedoch nicht geprüft, ob gemäß § 73c\nAbs. 1 Satz 2 StGB von der Anordnung des Wertersatzverfalls zumindest teilweise abgesehen werden kann und zwar, soweit der Wert des Erlangten im\nVermögen des Angeklagten nicht mehr vorhanden ist (vgl. hierzu BGH, Urteil\nvom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40 ff.; Beschlüsse vom\n29. Oktober 2008 - 2 StR 347/08, NStZ-RR 2009, 94, und vom 27. Juli 2010\n- 4 StR 84/10 m.w.N.). Diese Ermessensentscheidung, die das Landgericht\nauch von seinem Rechtsstandpunkt aus hätte treffen müssen (§ 73d Abs. 4\nStGB), ist dem Tatrichter vorbehalten und kann durch das Revisionsgericht\n\nnicht nachgeholt werden (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR\n347/08 aaO), zumal es vorliegend weiterer Feststellungen bedarf, ob und gegebenenfalls inwieweit das Erlangte noch im Vermögen des Angeklagten vorhanden ist.\n\nErnemann Roggenbuck Cierniak\n\nMutzbauer Bender","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-02-03/4-str-586-10","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73d","ref_norm":"73d","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73a","ref_norm":"73a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73c","ref_norm":"73c","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2011-02-03/4-str-586-10","retrieved":"2026-10-24 07:54:56.873033+00:00"},"card":{"id":"bgh/2011-02-03/4-str-586-10","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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