{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2010-12-15","aktenzeichen":"2 StR 594/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 594/10\nvom\n15. Dezember 2010\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht\ngeringer Menge\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 15. Dezember 2010 gemäß § 349\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. August 2010 mit den zugehörigen\nFeststellungen aufgehoben\n\na) im Ausspruch über die Anordnung des Verfalls von Wertersatz;\n\nb) soweit eine Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht getroffen wurde.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Der Schuldspruch sowie der Strafausspruch begegnen aus den vom Generalbundesanwalt zutreffend dargelegten Gründen keinen rechtlichen Bedenken.\n\n2 Der Ausspruch über den Verfall von Wertersatz in Höhe von 10.000 €\nkann nicht bestehen bleiben. Es fehlt an einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Darlegung der Voraussetzungen der §§ 73, 73a, 73c StGB; insbesondere schon an der Feststellung, in welchem Umfang das Erlangte sich noch\nim Vermögen des Angeklagten befindet.\n\n3 Rechtsfehlerhaft ist das Urteil auch, soweit eine Maßregel gemäß § 64\nStGB nicht erörtert wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts ist der\nAngeklagte betäubungsmittelabhängig und beging die Taten im Zusammenhang mit dieser Abhängigkeit. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 64 StGB\nmusste sich dem Tatrichter daher aufdrängen.\n\nRissing-van Saan Fischer Schmitt\n\nEschelbach Ott","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-12-15/2-str-594-10","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73a","ref_norm":"73a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73c","ref_norm":"73c","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-12-15/2-str-594-10","retrieved":"2026-10-24 07:52:44.169262+00:00"},"card":{"id":"bgh/2010-12-15/2-str-594-10","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2010-12-15","dockets":["2 StR 594/10"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 15.12.2010 – 2 StR 594/10","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-12-15/2-str-594-10","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. August 2010 mit den zugehörigen\nFeststellungen aufgehoben\n\na) im Ausspruch über die Anordnung des Verfalls von Wertersatz;\n\nb) soweit eine Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht getroffen wurde.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/64","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"64","label":"§ 64 StGB","mentions":2},{"id":"StGB/73","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73","label":"§ 73 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/73a","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73a","label":"§ 73a StGB","mentions":1},{"id":"StGB/73c","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73c","label":"§ 73c StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:44.169262+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}