{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2010-12-15","aktenzeichen":"2 StR 401/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 401/10\nvom\n15. Dezember 2010\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchten Mordes u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 15. Dezember 2010\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 18. März 2010 im Schuldspruch dahin\ngeändert, dass die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Körperverletzung entfällt. Der Angeklagte ist\ndemnach schuldig des tateinheitlich begangenen zweifachen\nversuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.\n\n2. Seine weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen \"versuchten Mordes von\nzwei Menschen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung von zwei Menschen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung\" zu einer Freiheitsstrafe\nvon 12 Jahren verurteilt. Dagegen richtet sich seine auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision, die zum Wegfall der Verurteilung\nwegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Körperverletzung führt; im Übrigen\nist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO bleibt ohne Erfolg, weil die Strafkammer nicht gegen die von ihr zugesagte Wahrunterstellung\nverstoßen hat.\n\n3 2. Die von der Strafkammer ausgeurteilte, tateinheitlich begangene fahrlässige Körperverletzung ist aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts verjährt. Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer, hätte\nsie diesen Umstand berücksichtigt, auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte,\nzumal auch verjährte Delikte - wenn auch mit minderem Gewicht - bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können.\n\n4 3. Dass die Strafkammer das Konkurrenzverhältnis bei der Schussabgabe auf zwei Menschen nicht näher erörtert hat (vgl. Senatsbeschluss vom\n6. Juni 2008 - 2 StR 189/08 Tz 11 f. - BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 45\nmwN) bleibt hier folgenlos, da der Angeklagte durch die Annahme von Tateinheit jedenfalls nicht beschwert ist.\n\nRissing-van Saan Fischer Appl\n\nEschelbach Ott","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-12-15/2-str-401-10","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-12-15/2-str-401-10","retrieved":"2026-10-24 07:52:44.042896+00:00"},"card":{"id":"bgh/2010-12-15/2-str-401-10","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2010-12-15","dockets":["2 StR 401/10"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 15.12.2010 – 2 StR 401/10","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-12-15/2-str-401-10","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 18. März 2010 im Schuldspruch dahin\ngeändert, dass die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Körperverletzung entfällt. Der Angeklagte ist\ndemnach schuldig des tateinheitlich begangenen zweifachen\nversuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.\n\n2. Seine weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/244","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"244","label":"§ 244 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:44.042896+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}