{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2010-08-18","aktenzeichen":"5 StR 312/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 312/10\n\nBUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nvom 18. August 2010\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen besonders schweren Raubes u. a.\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. August 2010\nbeschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Februar 2010 wird nach § 349 Abs. 2\nStPO mit der Klarstellung als unbegründet verworfen, dass\ndie Gesamtgeldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 4. August 2009 entfällt.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nErgänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:\n\nDie Rüge, das Landgericht habe den Antrag auf „Beschlagnahme der Geschäftsunterlagen“ zur Auffindung einer durch die Spielhalle auf den Angeklagten ausgestellten „Bonuskarte“ zu Unrecht abgelehnt, genügt – selbst\nwenn der Antrag als Beweisantrag zu werten wäre – nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO. Der Beschwerdeführer trägt vor, es sei\nZiel dieses Antrags gewesen, den Gegenbeweis zu vorangegangenen\n– übereinstimmenden – Zeugenaussagen zu erbringen, nach denen solche\nBonuskarten von der Spielhalle gar nicht geführt worden sind. Das trifft jedoch ausweislich des Protokolls nicht zu. Von den insgesamt sieben zu diesem Thema vernommenen Zeugen wurden drei, darunter vor allem der Betreiber der Spielhalle, erst nach dem am zweiten Verhandlungstag\n(21. Januar 2010) gestellten Antrag vernommen. Einer der bereits vor Antragstellung gehörten Zeugen wurde am dritten Verhandlungstag (28. Januar 2010) nochmals vernommen. Das Landgericht ist der Behauptung des\nBeschwerdeführers demnach ersichtlich nachgegangen. Der Antrag wurde\ndann am letzten (sechsten) Verhandlungstag (18. Februar 2010) gemeinsam\nmit anderen unter Hinweis auf die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse der Strafkammer über die Geschäftsunterlagen verbeschieden. Im An-\n\nschluss daran wurde die Beweisaufnahme im allseitigen Einvernehmen geschlossen.\n\nEntsprechend liegt es bei der weiteren Rüge betreffend eine durch den Beschwerdeführer am dritten Verhandlungstag beantragte „Beschlagnahme der\nVideoüberwachungsanlage“ und deren Begutachtung sowie Auswertung\ndurch einen Sachverständigen. Entgegen dem Vortrag der Revision war Gegenstand des Antrags nur ein behaupteter Defekt der Festplatte. Hingegen\nhat die erst nach Antragstellung am 8. Februar 2010 erfolgte Einvernahme\nder technischen Betreuer der Anlage zur Überzeugung des Landgerichts ergeben, dass im Hinblick auf Störungen gar keine Speicherung auf der Festplatte erfolgt ist.\n\nDamit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände\nirreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85;\nvgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 – 4 StR 142/07; EGMR\nNJW 2007, 2097).\n\nBasdorf Raum Brause\n\nSchaal König","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-08-18/5-str-312-10","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-08-18/5-str-312-10","retrieved":"2026-10-24 07:55:53.663536+00:00"},"card":{"id":"bgh/2010-08-18/5-str-312-10","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2010-08-18","dockets":["5 StR 312/10"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 18.08.2010 – 5 StR 312/10","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-08-18/5-str-312-10","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/344","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"344","label":"§ 344 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:55:53.663536+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}