{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2010-07-20","aktenzeichen":"3 StR 185/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 185/10\n\nvom\n20. Juli 2010\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren Raubes u. a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. Juli 2010 gemäß\n§ 206a, § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 28. Januar 2010\n\na) aufgehoben und das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt worden ist; im Umfang\nder Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die\nnotwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse\nzur Last;\n\nb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben und\n\nc) dahin geändert, dass der Angeklagte wegen schweren\nRaubes zu der Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun\nMonaten verurteilt ist.\n\n2. Die in Polen erlittene Auslieferungshaft wird im Maßstab 1:1 auf\ndie Strafe angerechnet.\n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n4. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes und wegen Diebstahls zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Rügen der Verletzung\nformellen und sachlichen Rechts gestützte Revision. Das Rechtsmittel hat den\naus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, soweit er wegen\nschweren Raubes zu einer Einzelfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden ist. Hingegen kann die Verurteilung des Angeklagten\nwegen Diebstahls gemäß § 242 Abs. 1, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht\nbestehen bleiben, da für diese Tat Verfolgungsverjährung eingetreten ist.\n\n3 Die Tat wurde spätestens am 15. November 2002 beendet. Ausweislich\nder Verfahrensakten ist nach dem die Verjährung gemäß § 78c Abs. 1 Nr. 5\nStGB unterbrechenden Erlass des Haftbefehls des Amtsgerichts Duisburg am\n22. August 2003 bis zum Ablauf der gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB fünf\nJahre betragenden Verjährungsfrist keine weitere unterbrechende Maßnahme\nmehr getroffen worden. Der Angeklagte wurde am 13. August 2009 (in Polen)\nfestgenommen und am 27. August 2009 ausgeliefert. Die Anklage datiert vom\n18. September 2009. Das angefochtene Urteil ist daher insoweit aufzuheben\nund das Verfahren einzustellen.\n\n4 2. Dies hat die Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe und\ndie Änderung des Urteils dahin zur Folge, dass der Angeklagte wegen schweren Raubes zur Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt ist.\n\n5 3. Die vom Landgericht unterlassene Bestimmung des Anrechnungsmaßstabes für die vom Angeklagten in Polen erlittene Auslieferungshaft (§ 51\nAbs. 4 Satz 2 StGB) hat der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO nachgeholt (vgl.\nMeyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 354 Rn. 26c).\n\nBecker Pfister Sost-Scheible\n\nHubert Mayer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-07-20/3-str-185-10","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 243","ref_norm":"243","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78c","ref_norm":"78c","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-07-20/3-str-185-10","retrieved":"2026-10-24 07:53:46.623712+00:00"},"card":{"id":"bgh/2010-07-20/3-str-185-10","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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