{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Zivilsenat","decided":"2010-04-12","aktenzeichen":"II ZR 34/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nII ZR 34/07\n\nvom\n\n12. April 2010\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 12. April 2010 durch\ndie Richter Dr. Strohn, Caliebe, Dr. Drescher, Dr. Löffler und Bender\n\nbeschlossen:\n\nDie Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Wertfestsetzung in\ndem Beschluss des Senats vom 18. Januar 2010 wird zurückgewiesen.\n\nGründe:\n\n1 Die Gegenvorstellung der Klägerin ist unbegründet.\n\n2 Maßgeblich für den vom Senat festgesetzten Wert waren die Anträge der\nKlägerin im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (§ 23 Abs. 1 RVG, § 47\nAbs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GKG). Da sich die Klägerin mit der Nichtzulassungsbeschwerde - so ausdrücklich Seite 2 f. ihrer Nichtzulassungsbeschwerdebegründung unter Verweis auf die Seiten 4 und 5 des Berufungsurteils - gegen die\nAbweisung sämtlicher in der Berufungsinstanz in ein Eventualverhältnis gestellter Ansprüche gewandt hat, sind nach Maßgabe der § 23 Abs. 1 RVG, § 45\nAbs. 1 Satz 2 GKG auch sämtliche Haupt- und Hilfsanträge für die Wertbemessung beachtlich - ohne Rücksicht darauf, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zu\njedem Anspruch eine hinreichende Begründung enthält.\n\n3 § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG steht einer Zusammenrechnung nicht entgegen:\n\n4 Die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche betreffen nicht denselben Gegenstand. Bei dem Begriff des Gegenstands in § 45 Abs. 1 Satz 3\nGKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine\nwirtschaftliche Betrachtung erfordert und nicht mit dem Begriff des Streitgegenstands identisch ist (BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506). Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (zu Klage und Widerklage BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004\naaO). Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass - die\nvom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise\ndie Abweisung des anderen Antrages nach sich zöge (BGH, Beschl. v.\n27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713, dort auch zur Teilklage;\nfür Klage und Widerklage BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004\naaO). Umgekehrt fehlt es an einer wirtschaftlichen Identität, wenn eine Verurteilung aufgrund des einen Antrags neben eine Verurteilung wegen des anderen\nAntrags treten könnte.\n\n5 Die von der Klägerin verfolgten Ansprüche sind nicht wirtschaftlich identisch: Die Klägerin hat Ansprüche aus fünf Lebenssachverhalten\n- Gewährenlassen des Beklagten zu 1 über das Ende seiner Bestellung als Vorstand hinaus, unterlassene Inanspruchnahme des Beklagten zu 1 im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung im Jahr 1991, unterlassene Inanspruchnahme des Beklagten zu 1 im Zusammenhang mit in den Jahren 1999 bis 2003\ngetätigten Wertpapiergeschäften, unterlassene Inanspruchnahme des Beklagten zu 1 wegen einer versäumten Vollstreckung gegen einen Dritten, unterlas-\n\nsene Inanspruchnahme des Beklagten zu 1 im Zusammenhang mit dem Ausschluss säumiger Aktionäre - in ein Eventualverhältnis gestellt. Sie hat gegen\ndie Beklagten zu 2 bis 5 jeweils eigenständige Forderungen geltend gemacht,\nfür die sie wirtschaftlich nicht deckungsgleiche Schadensbeträge beziffert hat.\nDass sie den Schaden daneben anhand der Jahresfehlbeträge für 1999 bis\n2003 pauschaliert hat, hätte es nicht ausgeschlossen, mehreren ihrer Begehren\nstattzugeben, wenn sie sie kumuliert hätte.\n\n6 Dass die Klägerin sämtliche Ansprüche auf dieselbe Anspruchsgrundlage\n(§ 116 AktG) gestützt hat, führt nicht zur Anwendung des § 45 Abs. 1 Satz 3\nGKG.\n\nStrohn Caliebe Drescher\nLöffler Bender\n\nVorinstanzen:\nLG Landau, Entscheidung vom 03.11.2005 - 4 O 587/04 -\nOLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.01.2007 - 7 U 245/05 -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-04-12/ii-zr-34-07","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":4},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":2},{"jurabk":"AktG","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-04-12/ii-zr-34-07","retrieved":"2026-10-24 07:57:23.212937+00:00"},"card":{"id":"bgh/2010-04-12/ii-zr-34-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Zivilsenat","date":"2010-04-12","dockets":["II ZR 34/07"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 12.04.2010 – II ZR 34/07","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-04-12/ii-zr-34-07","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Wertfestsetzung in\ndem Beschluss des Senats vom 18. Januar 2010 wird zurückgewiesen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"GKG 2004/45","law":"GKG 2004","abbreviation":"GKG 2004","ref":"45","label":"§ 45 GKG 2004","mentions":4},{"id":"RVG/23","law":"RVG","abbreviation":"RVG","ref":"23","label":"§ 23 RVG","mentions":2},{"id":"AktG/116","law":"AktG","abbreviation":"AktG","ref":"116","label":"§ 116 AktG","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:57:23.212937+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}