{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2009-10-20","aktenzeichen":"3 StR 392/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 392/09 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n20. Oktober 2009 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen besonders schwerer Brandstiftung \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. Oktober 2009 ein-\n\nstimmig beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nWuppertal vom 3. April 2009 wird als unbegründet verworfen, da \n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben \n\nhat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nErgänzend zur Zuschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: \n\nZutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es sich bei den in \n\nBrand gesetzten Holzpaneelen, mit denen Wände und Decke des gewerblich \n\ngenutzten Saunaraums im Kellergeschoss ausgekleidet waren und die mittels \n\neiner Unterkonstruktion eine feste Verbindung mit dem Mauerwerk aufwiesen, \n\num wesentliche Gebäudebestandteile handelte. \n\nWerden in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken ge-\n\nnutzten Gebäude nur solche Gebäudeteile in Brand gesetzt, die für die gewerb-\n\nliche Nutzung wesentlich sind, erfüllt dies den Tatbestand der schweren Brand-\n\nstiftung nach § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB dann, wenn nicht auszuschließen ist, \n\ndass sich das Feuer auch auf Gebäudeteile ausweitet, die für das Wohnen we-\n\nsentlich sind (BGHSt 35, 283, 285 f.; BGH NStZ 2000, 197, 198; vgl. auch \n\nBGHSt 48, 14, 21; BGH NStZ 2007, 270; weitergehend BGHSt 34, 115, 118). \n\nDies hat das sachverständig beratene Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt; \n\nebenso hat es aus der sich dem Angeklagten darbietenden Brandentwicklung \n\nden revisionsrechtlich unbedenklichen Schluss gezogen, er habe ein derartiges \n\nÜbergreifen auch in Kauf genommen. Der Auffassung der Revision, dabei sei \n\nvorauszusetzen, dass sich der Brand bereits aufgrund der konstruktiven Eigen-\n\nart des Gebäudes auf den Wohnbereich ausbreiten konnte, vermag der Senat \n\nnicht zu folgen. Der Normzweck umfasst gleichermaßen die Fälle, in denen erst \n\nein dem Täter zurechenbares, die Brandlasten erhöhendes Handeln diese Mög-\n\nlichkeit schafft. Mit der Frage, ob sich das Feuer auch ohne das vom Angeklag-\n\nten und dem Mitangeklagten C. im - ebenfalls gewerblich genutzten - Erdge-\n\nschoss ausgebrachte Benzin bis zu den in den Obergeschossen gelegenen \n\nWohnungen hätte emporarbeiten können, musste sich das Landgericht deshalb \n\nnicht auseinandersetzen. \n\nBecker \n\nPfister \n\nvon Lienen \n\nHubert \n\nMayer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-10-20/3-str-392-09","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 306a","ref_norm":"306a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-10-20/3-str-392-09","retrieved":"2026-07-10 19:59:56.729722+00:00"},"card":{"id":"bgh/2009-10-20/3-str-392-09","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2009-10-20","dockets":["3 StR 392/09"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 20.10.2009 – 3 StR 392/09","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-10-20/3-str-392-09","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StGB/306a","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"306a","label":"§ 306a StGB","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:59:56.729722+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}