{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2009-08-14","aktenzeichen":"2 StR 186/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 186/09 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n14. August 2009 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung u. a. \nhier: Revision der Nebenklägerin B. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 14. August 2009 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 1 StPO beschlossen: \n\nDie Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts \n\nGießen vom 20. Januar 2009 wird als unzulässig verworfen. \n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und \n\ndie dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Ausla-\n\ngen zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht Gießen hat den Angeklagten wegen Zuhälterei in zwei \n\nFällen und wegen Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tat-\n\neinheit mit Nötigung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit versuchter ab-\n\nsichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht \n\nJahren verurteilt und die Einziehung verschiedener Gegenstände angeordnet. \n\n2 \n\n3 \n\nGegen dieses Urteil wendet sich die Revision der Nebenklägerin, die die \n\n„Verletzung formellen und materiellen Rechts“ rügt. \n\nDie Revision ist unzulässig. \n\n4 \n\nDer Revisionsbegründung, die weder Vortrag zur Verletzung von Verfah-\n\nrensrecht noch nähere Ausführungen zur Sachrüge enthält, ist nicht zu ent-\n\nnehmen, dass das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs we-\n\ngen einer anderen oder einer weiteren Gesetzesverletzung angegriffen wird, die \n\nzum Anschluss als Nebenkläger berechtigt. Eine Beschwer im Schuldspruch ist \n\nnicht ohne Weiteres ersichtlich. Nebenkläger können aber nach der ausdrückli-\n\nchen gesetzlichen Regelung in § 400 Abs. 1 StPO ein Urteil nicht mit dem Ziel \n\nanfechten, dass eine andere Rechtsfolge verhängt wird. Deshalb bedarf es bei \n\nRevisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages, der deutlich \n\nmacht, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr.; vgl. \n\nBGH BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5 sowie den Beschluss des Senats \n\nvom 6. Juni 2008 – 2 StR 189/08). Eine entsprechende Auslegung ist hier nicht \n\nmöglich. Ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden \n\nkönnte (vgl. BGH BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3), liegt nicht vor. \n\nRissing-van Saan \n\nRiBGH Rothfuß ist wegen \nUrlaubs an der Unterschrift \ngehindert \n\nRissing-van Saan \n\nFischer \n\nRoggenbuck \n\nSchmitt","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-08-14/2-str-186-09","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 400","ref_norm":"400","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-08-14/2-str-186-09","retrieved":"2026-07-10 19:47:28.828337+00:00"},"card":{"id":"bgh/2009-08-14/2-str-186-09","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2009-08-14","dockets":["2 StR 186/09"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 14.08.2009 – 2 StR 186/09","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-08-14/2-str-186-09","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts\n\nGießen vom 20. Januar 2009 wird als unzulässig verworfen.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und\n\ndie dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Ausla-\n\ngen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/400","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"400","label":"§ 400 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:47:28.828337+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}