{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2009-02-11","aktenzeichen":"5 StR 339/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 339/08 \n(alt: 5 StR 491/06) \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 11. Februar 2009 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen Totschlags \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2009 \n\nbeschlossen: \n\nDie Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Frankfurt (Oder) vom 7. April 2008 wird nach § 349 \n\nAbs. 2 StPO als unbegründet verworfen. \n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels \n\nzu tragen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nDas Schwurgericht hat die Angeklagte wegen Totschlags in acht Fäl-\n\nlen nach Aufhebung des Strafausspruchs durch Beschluss des Senats vom \n\n27. März 2007 (BGH NStZ 2007, 518) erneut unter Zugrundelegung unein-\n\ngeschränkter Schuldfähigkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren \n\nverurteilt. Die wiederum mit der Sachrüge geführte Revision der Angeklagten \n\nerweist sich als unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\n2 \n\nDie Verneinung der Möglichkeit erheblich verminderter Schuldfähigkeit \n\nder Angeklagten bei der Tötung von acht eigenen neugeborenen Kindern \n\ndurch Mangelversorgung unmittelbar nach der Geburt innerhalb von sechs-\n\neinhalb Jahren kann hier nach Anhörung von nunmehr zwei psychiatrischen \n\nSachverständigen durch das Schwurgericht nicht ein zweites Mal allein auf-\n\ngrund der Sachrüge beanstandet werden. \n\n3 \n\nDer Ausschluss massiven Alkoholmissbrauchs als etwaige Ursache \n\nfür eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit ist – nicht zuletzt \n\nauch mit Rücksicht auf den im ersten Beschluss des Senats ausdrücklich \n\nbezeichneten Gesichtspunkt der actio libera in causa (BGH aaO S. 519) – \n\ninsgesamt plausibel dargetan. \n\n4 \n\nDer Senat hatte in seinem ersten Beschluss das gerade in Anbetracht \n\nder sonstigen sozialen Einordnung der Angeklagten außergewöhnliche Ge-\n\nsamttatgeschehen sowie den bizarr anmutenden Umgang der Angeklagten \n\nmit den auf dem eigenen Balkon vergrabenen Leichen ihrer Opfer hervorge-\n\nhoben. Dass die Sachverständigen eine mögliche indizielle Wirkung dieser \n\nUmstände für das Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung außer \n\nacht gelassen hätten, ist ungeachtet allzu knapper Abhandlung dieser im Ur-\n\nteil immerhin nicht ganz verschwiegenen Momente nicht anzunehmen. Ein \n\nzwingender Beleg für eine jedenfalls nicht ausschließbare schwere seelische \n\nAbartigkeit der Angeklagten, welche das Schwurgericht aufgrund der Ge-\n\nsamtheit ihres Werdegangs im Einklang mit den Sachverständigen ausge-\n\nschlossen hat, ist aus jenen Besonderheiten noch nicht abzuleiten. \n\nBasdorf Raum Brause \n\nSchneider Dölp","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-11/5-str-339-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-11/5-str-339-08","retrieved":"2026-07-10 19:11:17.542963+00:00"},"card":{"id":"bgh/2009-02-11/5-str-339-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2009-02-11","dockets":["5 StR 339/08"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 11.02.2009 – 5 StR 339/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-11/5-str-339-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Frankfurt (Oder) vom 7. April 2008 wird nach § 349\n\nAbs. 2 StPO als unbegründet verworfen.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels\n\nzu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:11:17.542963+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}