{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2008-11-26","aktenzeichen":"5 StR 556/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 556/08 \n(alt: 5 StR 543/07) \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 26. November 2008 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen Betrugs \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. November 2008 \n\nbeschlossen: \n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land-\n\ngerichts Chemnitz vom 12. August 2008 gemäß § 349 Abs. 4 \n\nStPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. \n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, \n\nauch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine Wirtschafts-\n\nstrafkammer des Landgerichts Görlitz zurückverwiesen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten im zweiten Rechtsgang wieder-\n\num zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verur-\n\nteilt. Der Senat hatte durch Beschluss vom 19. Dezember 2007 das Urteil im \n\nersten Rechtsgang wegen Betrugs in 18 Fällen zwar im Schuldspruch bestä-\n\ntigt, jedoch im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen \n\naufgehoben (BGH StV 2008, 357). Die Revision des Angeklagten, die sich \n\ngegen das Urteil im zweiten Rechtsgang richtet, hat in vollem Umfang Erfolg. \n\n2 \n\nDie Strafzumessung hält rechtlicher Überprüfung nicht stand. Obwohl \n\ndas Landgericht – im Gegensatz zu dem Gericht des ersten Rechtsgangs – \n\nnicht vom Vorliegen des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit nach § 263 \n\nAbs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB ausgegangen ist, hat es im Wesentlichen dieselben \n\nEinzelstrafen (lediglich in zwei Fällen hat es anstatt einer – wie in den ande-\n\nren Fällen auch – Freiheitsstrafe von sechs Monaten nur eine Geldstrafe \n\nfestgesetzt) und dieselbe Gesamtstrafe verhängt. Die Urteilsgründe lassen \n\nnicht erkennen, warum das Landgericht hier trotz des reduzierten Schuldge-\n\nhalts zu denselben Strafen gelangt ist (vgl. BGH wistra 2008, 386, 387; BGH \n\nNStZ 1982, 507). Es führt im Rahmen seiner Strafzumessungserwägungen \n\nlediglich an, dass aus der vorformulierten und verlesenen Erklärung des An-\n\ngeklagten kein Geständnis mit Schuldeinsicht abgeleitet werden könne. Die-\n\nse Erwägung vermag die Höhe der verhängten Strafe nicht zu begründen, \n\nzumal für ein Geständnis in dem Verfahrensstadium auch deshalb kein An-\n\nlass mehr bestand, weil der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen war. \n\n3 \n\nDurchgreifenden Bedenken begegnet auch die Begründung der Ver-\n\nsagung einer Strafaussetzung zur Bewährung. Das Landgericht lässt inso-\n\nweit die gebotene Gesamtwürdigung vermissen und verhält sich nicht dazu, \n\nob und in welchem Umfang die in dieser Sache bereits verbüßte Untersu-\n\nchungshaft von über einem Jahr den Angeklagten beeinflusst hat. Es be-\n\ngründet die Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung lediglich damit, \n\ndass der Angeklagte bereits 1999 während des Laufs einer Bewährung straf-\n\nfällig geworden ist. Dieser vom Landgericht als tragend herausgestellte Ge-\n\nsichtspunkt ist für die Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB ersicht-\n\nlich unzulänglich. Der Angeklagte wurde damals wegen Fahrens ohne Fahr-\n\nerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten (ohne Bewährung) verur-\n\nteilt. Diese Strafe hatte allerdings schon seinerzeit ebenso wenig Veranlas-\n\nsung gegeben, die Strafaussetzung zur Bewährung aus der Verurteilung vom \n\n5. Dezember 1995 zu widerrufen, wie eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen im \n\nJahre 2001. \n\n4 \n\nDie Kostenbeschwerde hat sich durch diese Entscheidung erledigt. \n\nDer Senat macht von der Möglichkeit des § 354 Abs. 2 Satz 1 zweite Alterna-\n\ntive StPO Gebrauch und verweist die Sache an das Landgericht – Wirt-\n\nschaftsstrafkammer – Görlitz zurück. \n\nBrause Raum Schaal \n\nSchneider Dölp","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-11-26/5-str-556-08","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 263","ref_norm":"263","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-11-26/5-str-556-08","retrieved":"2026-07-10 19:01:17.788365+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-11-26/5-str-556-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2008-11-26","dockets":["5 StR 556/08"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 26.11.2008 – 5 StR 556/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-11-26/5-str-556-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land-\n\ngerichts Chemnitz vom 12. August 2008 gemäß § 349 Abs. 4\n\nStPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung,\n\nauch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine Wirtschafts-\n\nstrafkammer des Landgerichts Görlitz zurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/56","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"56","label":"§ 56 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/263","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"263","label":"§ 263 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:01:17.788365+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}