{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2008-11-11","aktenzeichen":"5 StR 486/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 486/08 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 11. November 2008 \nin der Strafsache \ngegen \n\n1. \n\n2. \n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer \n\n Menge u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. November 2008 \n\nbeschlossen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten B. und Ba. gegen \n\ndas Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Mai 2008 werden \n\nauf ihre Kosten nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet \n\nverworfen, die Revision des Angeklagten B. jedoch mit \n\nder Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO), dass dieser unter Wegfall \n\nder Einbeziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei \n\nJahren und drei Monaten verurteilt ist. \n\n1 \n\n2 \n\nG r ü n d e \n\nDer Generalbundesanwalt hat in seiner Zuschrift unter anderem aus-\n\ngeführt: \n\n„Die Überprüfung des Urteils auf die nicht näher ausgeführte Sachrüge \n\nhat einen Rechtsfehler lediglich insoweit ergeben, als das Landgericht die \n\nEinzelgeldstrafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom \n\n10. Oktober 2007 in die von ihm gebildete Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen \n\nhat, obgleich eine Gesamtstrafenkonstellation nicht gegeben war. Denn ei-\n\nnerseits kommt es in diesem Kontext allein auf den Erlass des Strafbefehls \n\nund nicht etwa auf dessen Rechtskraft an (vgl. Schönke/Schröder, StGB, \n\n27. Aufl. 2006, § 55 Rdnr. 6, 10). Andererseits ist auf die Beendigung der im \n\nhiesigen Verfahren gegenständlichen Verstöße abzustellen (vgl. Schön-\n\nke/Schröder, a.a.O. Rdnr. 12; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 55 Rdnr. 7), \n\ndie wiederum jedenfalls nicht vor Erlass des genannten Strafbefehls einge-\n\ntreten war. \n\n3 \n\n4 \n\n5 \n\nDer Senat kann die mit Einbeziehung der Einzelgeldstrafen einherge-\n\ngangene Erhöhung des Strafübels im Wege der beantragten Herabsetzung \n\nder ausgeworfenen Gesamtfreiheitsstrafe kompensieren. \n\nDabei erscheint ein Abschlag von 2 Monaten deshalb als angemessen \n\nim Sinne der Regelung des § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO, weil auszuschließen \n\nist, dass sich die Einbeziehung der Einzelgeldstrafen aus dem Strafbefehl \n\ndes Amtsgerichts Tiergarten im Rahmen der Gesamtstrafenbildung in höhe-\n\nrem Maße ausgewirkt haben könnte.“ \n\nDem stimmt der Senat zu und setzt die Gesamtfreiheitsstrafe auf drei \n\nJahre und drei Monate herab. \n\nBrause Solin-Stojanovic Schaal \n\nSchneider Dölp","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-11-11/5-str-486-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-11-11/5-str-486-08","retrieved":"2026-07-10 18:57:48.284355+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-11-11/5-str-486-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2008-11-11","dockets":["5 StR 486/08"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 11.11.2008 – 5 StR 486/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-11-11/5-str-486-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revisionen der Angeklagten B. und Ba. gegen\n\ndas Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Mai 2008 werden\n\nauf ihre Kosten nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet\n\nverworfen, die Revision des Angeklagten B. jedoch mit\n\nder Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO), dass dieser unter Wegfall\n\nder Einbeziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei\n\nJahren und drei Monaten verurteilt ist.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[{"kind":"zeitschrift","cite":"NStZ-RR 2009, 74","basis":"cited_by_decisions","votes":3}],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T18:57:48.284355+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}