{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2008-10-29","aktenzeichen":"5 StR 382/08","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 382/08 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nIM NAMEN DES VOLKES \n\nURTEIL \n\nvom 29. Oktober 2008 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen Totschlags \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. Okto-\n\nber 2008, an der teilgenommen haben: \n\nVorsitzender Richter Basdorf, \n\nRichter Dr. Raum, \n\nRichter Dr. Brause, \n\nRichter Schaal, \n\nRichter Dölp \n\nBundesanwalt \n\nals beisitzende Richter, \n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft, \n\nJustizhauptsekretärin \n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, \n\nfür Recht erkannt: \n\nDie Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des \n\nLandgerichts Chemnitz vom 19. März 2008 wird verworfen. \n\nDie Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der \n\nStaatsanwaltschaft und die hierdurch dem Angeklagten ent-\n\nstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. \n\n– Von Rechts wegen – \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\n2 \n\n3 \n\n4 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer \n\nFreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die konkludent auf den Strafaus-\n\nspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft wird vom Generalbun-\n\ndesanwalt nicht vertreten und bleibt ohne Erfolg. \n\n1. Der 1978 in Tunesien geborene Angeklagte heiratete am 21. De-\n\nzember 2006 die 20 Jahre ältere E. aus Brand-Erbisdorf, die den \n\nAngeklagten während eines Urlaubs in Tunesien kennengelernt hatte. \n\nDem Angeklagten missfiel es grundsätzlich, wenn seine Frau von an-\n\nderen Männern angesprochen wurde. Er kontrollierte seine Frau zunehmend \n\nund entwickelte unbegründete Eifersucht. \n\nDer Angeklagte traf seine Frau am Nachmittag des 27. Februar 2007 \n\nim Bad an und stellte sie wegen eines Fremden, dem er auf der Treppe des \n\nWohnhauses begegnet war, zur Rede. Sie gab ihm keine Antwort, sondern \n\nstieg in die Badewanne und beide stritten sich dergestalt weiter, dass der \n\nAngeklagte immer wieder fragte, was der Mann hier wollte, und seine Frau \n\nihm keine Antwort gab. Daraufhin geriet der Angeklagte derart in Wut, dass \n\ner seine Frau mit den Händen am Hals packte, würgte, mit dem Kopf an den \n\nBadewannenrand stieß und sie schließlich erdrosselte. \n\n5 \n\n2. Das Landgericht hat – nach rechtsfehlerfreier Bewertung zahlrei-\n\ncher Indizien – festgestellt, dass sich der nicht vorbestrafte Angeklagte am \n\nTattag im Zustand hochgradiger Wut, Enttäuschung und Verzweiflung befand \n\nund deshalb die Strafe der Vorschrift des § 213 2. Alternative StGB entnom-\n\nmen. Die dagegen gerichteten Revisionsangriffe versagen (vgl. BGHR StGB \n\nvor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7). Dies hat der Generalbun-\n\ndesanwalt zutreffend in seiner Antragsschrift ausgeführt. \n\nBasdorf Raum Brause \n\nSchaal Dölp","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-10-29/5-str-382-08","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-10-29/5-str-382-08","retrieved":"2026-07-10 18:55:13.049886+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-10-29/5-str-382-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2008-10-29","dockets":["5 StR 382/08"],"decision_type":"Urteil","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Urteil vom 29.10.2008 – 5 StR 382/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-10-29/5-str-382-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des\n\nLandgerichts Chemnitz vom 19. März 2008 wird verworfen.\n\nDie Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der\n\nStaatsanwaltschaft und die hierdurch dem Angeklagten ent-\n\nstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T18:55:13.049886+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}