{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2008-09-30","aktenzeichen":"4 StR 269/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 269/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n30. September 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schwerer Körperverletzung u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 30. September 2008 \n\ngemäß §§ 154 Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Das Verfahren wird gemäß § 154 Abs. 2 StPO einge-\n\nstellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II. 2 (6) und (8) \n\nder Urteilsgründe jeweils wegen versuchter Erpressung \n\nverurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die \n\nKosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen \n\ndes Angeklagten. \n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Dessau-Roßlau vom 7. Dezember 2007, \n\nsoweit es den Angeklagten betrifft, dahin abgeändert, \n\na) \n\ndass der Angeklagte der schweren Körperverlet-\n\nzung in zwei Fällen, der vorsätzlichen Körperverlet-\n\nzung in drei Fällen, der versuchten Erpressung in \n\nsieben Fällen, der Erpressung in zwei Fällen, des \n\nBetruges in zwei Fällen und der Abgabe einer fal-\n\nschen Versicherung an Eides Statt schuldig ist, \n\nb) \n\ndass das dem Geschädigten zuerkannte Schmer-\n\nzensgeld erst ab dem 22. Oktober 2007 zu verzin-\n\nsen ist. \n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\n4. Der Angeklagte hat die übrigen Kosten seines Rechtsmit-\n\ntels sowie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren \n\nentstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten der schweren Körperverletzung in \n\nzwei Fällen, der vorsätzlichen Körperverletzung in drei Fällen, der versuchten \n\nErpressung in neun Fällen, der Erpressung in zwei Fällen, des Betruges in zwei \n\nFällen und der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt für schuldig \n\nbefunden und gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verhängt. \n\nFerner hat es ihn verurteilt, an den Geschädigten Markus L. ein Schmer-\n\nzensgeld in Höhe von 90.000 € nebst 5 % Zinsen über den Basissatz seit dem \n\n14. Januar 2005 zu zahlen. \n\n2 \n\nDer Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts \n\ngemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte in den Fällen II. 2 (6) und \n\n(8) der Urteilsgründe jeweils wegen versuchter Erpressung verurteilt worden ist. \n\nDies führt zum Wegfall der wegen dieser Taten verhängten Einzelfreiheitsstra-\n\nfen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten. Die ausgesprochene Gesamt-\n\nfreiheitsstrafe kann demgegenüber bestehen bleiben. Der Senat schließt ange-\n\nsichts der Vielzahl und Höhe der verbleibenden Einzelstrafen aus, dass das \n\nLandgericht ohne die beiden weggefallenen Einzelstrafen auf eine niedrigere \n\nGesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte. \n\n3 \n\nDie Nachprüfung des Urteils hat im Übrigen zum Schuld- und Strafaus-\n\nspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Auch der \n\nAdhäsionsausspruch hält bis auf den Zinsausspruch rechtlicher Nachprüfung \n\nstand. Insoweit ist das angefochtene Urteil jedoch aus den Gründen der An-\n\ntragsschrift des Generalbundesanwalts dahin abzuändern, dass das zugespro-\n\nchene Schmerzensgeld erst ab dem 22. Oktober 2007 zu verzinsen ist. \n\nTepperwien Athing Solin-Stojanović \n\n Ernemann Mutzbauer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-09-30/4-str-269-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-09-30/4-str-269-08","retrieved":"2026-07-10 18:47:11.948857+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-09-30/4-str-269-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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