{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2008-08-20","aktenzeichen":"5 StR 336/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 336/08 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 20. August 2008 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen Vergewaltigung u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. August 2008 \n\nbeschlossen: \n\nDem Angeklagten wird gemäß § 46 Abs. 1 i.V.m. § 44 Satz 1 \n\nStPO auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen \n\nStand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist \n\ngegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom \n\n13. März 2008 gewährt. Damit \n\nist der Beschluss des \n\nLandgerichts vom 12. Juni 2008, mit dem die Revision des \n\nAngeklagten als unzulässig \n\nverworfen worden \n\nist, \n\ngegenstandslos. \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das oben genannte \n\nUrteil wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet \n\nverworfen. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und \n\ndie dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen \n\nAuslagen zu tragen. \n\nDer Senat merkt zur Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 3 StPO an: \n\nDie Rüge ist jedenfalls unbegründet. Der Beschuss vom 13. März 2008, mit \n\ndem das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen worden ist, \n\nlässt keinen Rechtsfehler erkennen. Der Angeklagte hat weder mit dem In-\n\nhalt seines Ablehnungsgesuchs noch mit den zur Glaubhaftmachung vorge-\n\nlegten Anlagen hinreichend konkrete greifbare etwaige Unmutsäußerungen \n\noder abwertende Gesten des beisitzenden Richters vorgetragen, die eine \n\nBesorgnis der Befangenheit rechtfertigen würden. Solche sind insbesondere \n\nauch nicht der schriftlichen Erklärung der amerikanischen Konsulin vom \n\n12. März 2008 zu entnehmen. Danach soll eine – namentlich nicht benann-\n\nte – Angestellte der Konsularabteilung \n\nin der Hauptverhandlung vom \n\n10. März 2008 wahrgenommen haben, wie der Beisitzer „auf Reaktionen des \n\nAngeklagten und Fragen sowie Vorhalte des Verteidigers geringschätzig lä-\n\nchelte, den Kopf schüttelte oder die Hand bewegte“. Unter Berücksichtigung \n\nder dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters \n\nvom \n\n13. März 2008 wären solche als abwertend zu verstehende Gesten auch \n\nnicht bewiesen; letztlich liegt auch ein Missverständnis nicht fern, das durch \n\ndie dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters hinreichende Klarstellung \n\nerfahren hat. Nach alledem hat der Zurückweisungsbeschluss zutreffend \n\ndarauf abgestellt, dass es keinen Grund zu der Annahme gibt, „der Richter \n\nhabe in einer bestimmten, von dem Angeklagten allerdings nicht konkretisier-\n\nten Prozesssituation unangemessen reagiert oder er habe gar den Eindruck \n\nerweckt, sich hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme, insbeson-\n\ndere hinsichtlich der Würdigung der Aussage der Zeugin A. oder ande-\n\nrer Zeugen, bereits festgelegt zu haben“. \n\nBasdorf Raum Schaal \n\nRoggenbuck Schneider","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-08-20/5-str-336-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 338","ref_norm":"338","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-08-20/5-str-336-08","retrieved":"2026-07-10 18:39:52.263211+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-08-20/5-str-336-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2008-08-20","dockets":["5 StR 336/08"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 20.08.2008 – 5 StR 336/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-08-20/5-str-336-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/44","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"44","label":"§ 44 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/338","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"338","label":"§ 338 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T18:39:52.263211+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}