{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2008-07-17","aktenzeichen":"3 StR 193/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 193/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n17. Juli 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdefüh-\n\nrers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 17. Juli 2008 \n\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der auswärtigen \n\ngroßen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom \n\n11. Dezember 2007 \n\na) \n\nim Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der \n\nBeihilfe zur Hehlerei in fünf Fällen schuldig ist, \n\nb) \n\nim gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststel-\n\nlungen aufgehoben. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung \n\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an \n\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten - unter Freisprechung im Übrigen - \n\nwegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei in fünf Fällen zur Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Revision hat auf \n\ndie Sachrüge den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im Üb-\n\nrigen ist das Rechtsmittel aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des \n\nGeneralbundesanwalts unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. \n\n2 \n\nDer Schuldspruch hält rechtlicher Prüfung nicht stand. Der qualifizierte \n\nTatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei (§ 260 StGB) ist auf den Gehilfen nur \n\nanwendbar, wenn dieser selbst gewerbsmäßig gehandelt hat. Denn bei der \n\nGewerbsmäßigkeit handelt es sich um ein die Strafe schärfendes persönliches \n\nMerkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 260 ge-\n\nwerbsmäßig 2; BGH StV 1996, 87; Fischer, StGB 55. Aufl. § 28 Rdn. 8 f., § 260 \n\nRdn. 2). Feststellungen dazu, dass der Angeklagte die Voraussetzungen ge-\n\nwerbsmäßigen Handelns erfüllt hat, sind dem angefochtenen Urteil - auch dem \n\nZusammenhang der Urteilsgründe - nicht zu entnehmen. Der Senat schließt \n\naus, dass solche noch getroffen werden können und hat deshalb in entspre-\n\nchender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch dahin geändert, \n\ndass der Angeklagte in allen fünf Einzelfällen wegen Beihilfe zur Hehlerei verur-\n\nteilt ist. § 265 StPO steht dem nicht entgegen. \n\n3 \n\nDies hat die Aufhebung des gesamten Strafausspruchs mit den zugehö-\n\nrigen Feststellungen zur Folge. \n\n4 \n\nWegen der insoweit unzureichenden Feststellungen des angefochtenen \n\nUrteils weist der Senat den neuen Tatrichter darauf hin, dass (auch) bei Durch-\n\nführung der Kompensation im Wege des nunmehr geltenden Vollstreckungs-\n\nmodells Art und Ausmaß einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung \n\nkonkret zu ermitteln und im Urteil darzustellen sind (vgl. BGH - GS - NJW 2008, \n\n860, 866 f.; BGH, Beschl. vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08). \n\nBecker Miebach von Lienen \n\n Sost-Scheible Hubert","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-07-17/3-str-193-08","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 28","ref_norm":"28","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 260","ref_norm":"260","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-07-17/3-str-193-08","retrieved":"2026-07-10 19:48:15.873447+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-07-17/3-str-193-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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