{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2008-03-13","aktenzeichen":"4 StR 534/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 534/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n13. März 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 13. März 2008 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Rostock vom 24. Mai 2007 aufgehoben, \n\nsoweit dem Angeklagten hinsichtlich der Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Strafaus-\n\nsetzung zur Bewährung versagt worden ist. \n\n2. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des \n\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen. \n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen zahlreicher Betrugs- und \n\nUrkundsdelikte jeweils unter Einbeziehung bereits rechtskräftig verhängter Ein-\n\nzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten so-\n\nwie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Mit seiner \n\ngegen dieses Urteil eingelegten Revision rügt der Angeklagte die Verletzung \n\nformellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des \n\nStrafausspruchs, soweit für die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei \n\nMonaten eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt wurde; im Übrigen ist es \n\nunbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. \n\n2 \n\nDas angefochtene Urteil enthält entgegen der Vorschrift des § 267 Abs. 3 \n\nSatz 4 StPO keine Erwägungen zu der von der Verteidigung beantragten Straf-\n\naussetzung zur Bewährung, die hinsichtlich der Gesamtfreiheitsstrafe von ei-\n\nnem Jahr und drei Monaten rechtlich möglich wäre. Dies rügt die Revision mit \n\neiner entsprechenden Verfahrensrüge und mit der Sachrüge zu Recht. Insoweit \n\nbedarf es, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausgeführt hat, \n\nerneuter tatrichterlicher Entscheidung. Ein Fall, in dem sich eine diesbezügliche \n\nErörterung ausnahmsweise erübrigen würde, liegt hier nicht vor. \n\nTepperwien \n\nKuckein \n\nRiBGH Athing ist infolge \nUrlaubs gehindert zu \nunterschreiben \n\nTepperwien \n\nSolin-Stojanović \n\nErnemann","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-13/4-str-534-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-13/4-str-534-07","retrieved":"2026-07-10 19:26:44.461344+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-03-13/4-str-534-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2008-03-13","dockets":["4 StR 534/07"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 13.03.2008 – 4 StR 534/07","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-13/4-str-534-07","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Rostock vom 24. Mai 2007 aufgehoben,\n\nsoweit dem Angeklagten hinsichtlich der Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Strafaus-\n\nsetzung zur Bewährung versagt worden ist.\n\n2.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\n\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/267","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"267","label":"§ 267 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[{"kind":"zeitschrift","cite":"StV 2008, 345","basis":"cited_by_decisions","votes":2}],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:26:44.461344+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}