{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2008-03-13","aktenzeichen":"3 StR 64/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 64/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n13. März 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schwerer räuberischer Erpressung \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 13. März 2008 ein-\n\nstimmig beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Oldenburg vom 4. Dezember 2007 wird als unbegrün-\n\ndet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der \n\nRevisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil \n\ndes Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nIm Ergebnis zu Recht hat die Strafkammer die Anordnung einer Maßre-\n\ngel nach § 64 StGB gegen den Angeklagten abgelehnt. Trotz der den Ange-\n\nklagten nicht beschwerenden Annahme - die allerdings einer nachvollziehbaren \n\nGrundlage entbehrt -, er sei bei der Begehung der Taten nicht ausschließbar \n\nwegen des Konsums von Alkohol und Drogen in seiner Steuerungsfähigkeit er-\n\nheblich eingeschränkt gewesen, lässt sich dem Gesamtzusammenhang der \n\nUrteilsgründe noch hinreichend entnehmen, dass bei dem Angeklagten ein \n\nHang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu \n\nsich zu nehmen, nicht gegeben ist. Dies folgt insbesondere auch aus den eige-\n\nnen Angaben des Angeklagten zur Menge der angeblich von ihm konsumierten \n\nBetäubungsmittel und zu der auf das Wochenende beschränkten Verwendung. \n\nAngesichts der bei seiner polizeilichen Vernehmung abgegebenen Ein-\n\nlassung, dass er \"kein Drogenproblem\" habe und bei den Taten immer nüchtern \n\ngewesen sei, was mit der nach seiner Verhaftung erhobenen Blutprobe (BAK \n\n0,0 ‰) korrespondiert (die Verhaftung geschah unmittelbar vor der Begehung \n\neines vierten geplanten Tankstellenüberfalls), sieht sich der Senat zu dem Hin-\n\nweis veranlasst, dass einer wenig überzeugenden Einlassung des Angeklagten \n\nnicht schon deshalb geglaubt werden muss, weil sie nicht oder nicht ohne Wei-\n\nteres widerlegt werden kann (BGH NStZ-RR 2007, 279, 280). \n\nBecker Miebach von Lienen \n\n Hubert Schäfer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-13/3-str-64-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-13/3-str-64-08","retrieved":"2026-07-10 19:24:52.118321+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-03-13/3-str-64-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2008-03-13","dockets":["3 StR 64/08"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 13.03.2008 – 3 StR 64/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-13/3-str-64-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StGB/64","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"64","label":"§ 64 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:24:52.118321+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}