{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2008-02-07","aktenzeichen":"5 StR 453/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 453/07 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 7. Februar 2008 \nin der Strafsache \ngegen \n\n1. \n\n2. \n\nwegen Mordes u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Februar 2008 \n\nbeschlossen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Land-\n\ngerichts Berlin vom 20. Februar 2007 werden nach § 349 \n\nAbs. 2 StPO als unbegründet verworfen. \n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmit-\n\ntels, der Angeklagte E. darüber hinaus die den Nebenklä-\n\ngern entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. \n\nZur Revision des Angeklagten E. bemerkt der Senat: \n\nDer Senat entnimmt schon der auf Tatzeugen gestützten Beweisführung des \n\nLandgerichts (UA S. 53 ff.; 64; 67 ff.) dessen sichere Tatsachengrundlage für \n\ndie Täterschaft des Angeklagten E. als Handtaschenräuber und Schütze. \n\nAuf die Revisionsangriffe gegen die Verwertbarkeit des polizeilichen Ge-\n\nständnisses dieses Angeklagten und weitere Einwände gegen dessen Täter-\n\nschaft kommt es demnach nicht an. Ebenso hat das Schwurgericht den be-\n\ndingten Tötungsvorsatz nicht aus dem Geständnis abgeleitet (UA S. 94). \n\nSoweit sich die Revision gegen die der Annahme des bedingten Tötungsvor-\n\nsatzes zugrundeliegenden Erwägungen wendet, bleibt das Rechtsmittel \n\ngleichfalls erfolglos. \n\nZwar ist der gegen die Beweiswürdigung gerichtete und als Sachrüge be-\n\nzeichnete Vortrag (RB S. 87 bis 89) nach den Maßstäben von BGH \n\nNJW 2007, 92, 95 f. als zulässig erhobene Verfahrensrüge gemäß \n\n§ 261 StPO zu werten, mit der geltend gemacht wird, dass eine verlesene \n\nUrkunde (Gutachten des BKA) im Urteil unrichtig gewürdigt worden sei (vgl. \n\nBGH aaO S. 95). Indes schließt der Senat aus, dass eine ausdrückliche Be-\n\nwertung der Deformation des tödlichen Geschosses an dessen Boden für \n\nden Angeklagten Günstiges ergeben hätte. \n\nDie vom Landgericht im Einzelnen dargestellten, nach der Aufforderung: \n\n„Jungs, bleibt stehen, Polizei!“ aus standfester Körperhaltung abgegebenen \n\nacht Schüsse belegen einzeln und in ihrer Gesamtheit einen – bis zum voll-\n\nständigen Verbrauch der Munition ausgeführten – Pistolenangriff auf den zu \n\nRecht eingreifenden Polizeibeamten. Das Landgericht hat danach die Grund-\n\nlagen des in der Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatzes (vgl. \n\nBGHSt 42, 65, 69; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45), dass \n\njede Form des Schießens in Richtung auf einen Menschen mit einer scharfen \n\nWaffe wegen der außergewöhnlichen Lebensgefahr den Schluss auf den \n\nTötungsvorsatz nahe legt, rechtsfehlerfrei festgestellt. Von weitergehenden \n\nAusführungen zum Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes war das \n\nSchwurgericht demnach entbunden (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 \n\nVorsatz, bedingter 57). \n\nGerhardt Raum Brause \n\nSchaal Jäger","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-02-07/5-str-453-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 261","ref_norm":"261","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-02-07/5-str-453-07","retrieved":"2026-07-10 19:22:24.621686+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-02-07/5-str-453-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2008-02-07","dockets":["5 StR 453/07"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 07.02.2008 – 5 StR 453/07","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-02-07/5-str-453-07","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/261","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"261","label":"§ 261 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:22:24.621686+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}