{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2008-02-06","aktenzeichen":"5 StR 590/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 590/07 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 6. Februar 2008 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Februar 2008 \n\nbeschlossen: \n\nDie Revisionen des Angeklagten und der Nebenkläger \n\n T. und H. K. gegen das Urteil des Land-\n\ngerichts Leipzig vom 24. Juli 2007 werden nach § 349 Abs. 2 \n\nStPO als unbegründet verworfen. \n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels \n\nzu tragen. \n\nZur Revision des Nebenklägers H. K. bemerkt der Senat: \n\nDie Annahme des Landgerichts, es liege ein unbeendeter Totschlagsversuch \n\nvor, ist unzutreffend. Zwar hat der Angeklagte zunächst nicht mit einem tödli-\n\nchen Ausgang seiner Messerattacke auf den Nebenkläger gerechnet und \n\nvon weiteren Angriffen abgesehen. Indes hat der Angeklagte den Erfolg sei-\n\nner das Leben des Nebenklägers gefährdenden Messerstiche in engstem \n\nräumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Zufügung der Verletzung \n\nwahrgenommen (UA S. 11). Solches gebietet die Annahme einer umgekehr-\n\nten Korrektur des „Rücktrittshorizonts“. Die an der wahrgenommenen Wirk-\n\nlichkeit korrigierte Vorstellung des Täters für den „Rücktrittshorizont“ erlangt \n\nnicht nur Bedeutung für den Fall, dass der Täter den Erfolgseintritt zunächst \n\nfür möglich hält, unmittelbar darauf aber erkennt, dass er sich geirrt hat \n\n(BGHSt 36, 224; 39, 221, 227, 228). Dies hat umgekehrt – wie hier – auch \n\ndann zu gelten, wenn der Täter bei unverändert fortbestehender Handlungs-\n\nmöglichkeit mit einem tödlichen Ausgang zunächst nicht rechnet, unmittelbar \n\ndarauf jedoch erkennt, dass er sich insoweit geirrt hat; dieser Versuch ist im \n\nErgebnis beendet (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12). \n\nDer Revision des Nebenklägers bleibt dennoch der Erfolg versagt, weil sich \n\naus dem Zusammenhang der Urteilsfeststellungen ergibt (UA S. 17, 18 ff.), \n\ndass der Angeklagte durch seinen gegenüber der Nebenklägerin geäußerten \n\nund von dieser auch befolgten Wunsch nach Herbeirufung medizinischer Hil-\n\nfe die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten \n\nTotschlagsversuchs gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. und Satz 2 StGB erfüllt \n\nhat (vgl. BGHSt 48, 147, 149 f.). \n\nGerhardt Raum Brause \n\nSchaal Jäger","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-02-06/5-str-590-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-02-06/5-str-590-07","retrieved":"2026-07-10 19:19:13.625338+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-02-06/5-str-590-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2008-02-06","dockets":["5 StR 590/07"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 06.02.2008 – 5 StR 590/07","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-02-06/5-str-590-07","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:19:13.625338+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}