{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2008-01-09","aktenzeichen":"2 StR 527/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 527/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n9. Januar 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht \n\ngeringer Menge \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und des Beschwerdeführers am 9. Januar 2008 gemäß § 349 \n\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\nAuf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des \n\nLandgerichts Aachen vom 19. März 2007, soweit es ihn betrifft, im \n\nSchuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des unerlaub-\n\nten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge \n\nin fünf Fällen schuldig ist. \n\nDie weitergehende Revision wird verworfen. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltrei-\n\nbens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu einer \n\nEinheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur \n\nBewährung ausgesetzt sowie den Verfall des Wertersatzes in Höhe von \n\n10.000 € angeordnet. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung \n\nmateriellen Rechts. Die Sachrüge führt zu einer Änderung des Schuldspruchs, \n\nim Übrigen ist sie unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. \n\n2 \n\nDie Annahme von Tatmehrheit für die beiden rechtsfehlerfrei festgestell-\n\nten Rauschgiftverkäufe im April 2005 (Fälle II 1 und 2) hat keinen Bestand. Der \n\n3 \n\n4 \n\nZeuge H. hat nach Weiterveräußerung des ihm bei dem ersten Geschäft \n\nteilweise auf Kommissionsbasis überlassenen Rauschgifts eine Woche später \n\nin einer Summe zusammen mit dem Kaufpreis für die neue Lieferung auch den \n\nnoch ausstehenden Betrag für die erste Rauschgiftlieferung bezahlt. \n\nDamit treffen beide Verkäufe in einem Handlungsteil zusammen, wes-\n\nhalb Tateinheit anzunehmen ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurren-\n\nzen 5; § 29 Strafzumessung 29). Der Schuldspruch war danach wie aus der \n\nBeschlussformel ersichtlich zu ändern; § 265 StPO steht nicht entgegen. \n\nDie geänderte rechtliche Bewertung lässt den Rechtsfolgenausspruch \n\nunberührt. Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer, die vor allem die \n\nMenge des insgesamt gehandelten Rauschgifts ins Blickfeld genommen hat, \n\nbei einer teilweise anderen konkurrenzrechtlichen Beurteilung auf eine noch \n\nniedrigere Einheitsjugendstrafe erkannt hätte. \n\nRissing-van Saan Rothfuß Fischer \n\n Roggenbuck Appl","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-01-09/2-str-527-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-01-09/2-str-527-07","retrieved":"2026-07-10 19:12:27.767035+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-01-09/2-str-527-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2008-01-09","dockets":["2 StR 527/07"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 09.01.2008 – 2 StR 527/07","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-01-09/2-str-527-07","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des\n\nLandgerichts Aachen vom 19. März 2007, soweit es ihn betrifft, im\n\nSchuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des unerlaub-\n\nten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge\n\nin fünf Fällen schuldig ist.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/265","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"265","label":"§ 265 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T19:12:27.767035+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}