{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2007-09-06","aktenzeichen":"4 StR 318/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 318/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n6. September 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren Raubes u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 6. September 2007 \n\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Ur-\n\nteil des Landgerichts Dessau vom 16. März 2007, soweit \n\nes ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben, soweit \n\neine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unter-\n\nblieben ist. \n\n2. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des \n\nRechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Land-\n\ngerichts zurückverwiesen. \n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\nGründe:\n\n1 \n\n2 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes in Tat-\n\neinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jah-\n\nren und sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Ange-\n\nklagte mit seiner auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision. \n\nDie Nachprüfung zum Schuld- und Strafausspruch hat keinen den Ange-\n\nklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Soweit das \n\nLandgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt \n\n(§ 64 StGB) abgelehnt hat, hält das Urteil rechtlicher Überprüfung jedoch nicht \n\nstand. \n\n3 \n\n1. Nach den Feststellungen konsumiert der Angeklagte seit seinem \n\n13. Lebensjahr \n\nregelmäßig \n\nin erheblichen Mengen Alkohol. Seit dem \n\n15. Lebensjahr nimmt er Drogen zu sich, anfangs nahm er täglich Cannabis und \n\nbis zu 13 LSD-Trips, später bis zu 20 Ecstasy-Tabletten. Nach seiner Haftent-\n\nlassung im März 2003 begann er, zwei bis drei Gramm \"Crystal\", ein \n\nMethamphetamin, täglich zu konsumieren. Auch vor der Tat am 16. August \n\n2006, die er gemeinsam mit Anderen zum Nachteil seines Drogenlieferanten \n\nbeging, hatte er Cannabis und erhebliche Mengen Alkohol zu sich genommen. \n\nNach dem Gutachten des Sachverständigen leidet der vielfach u.a. einschlägig \n\nvorbestrafte Angeklagte an einer Polytoxikomanie. \n\n4 \n\nEntgegen der Auffassung des Sachverständigen hat das Landgericht \n\ngleichwohl einen Hang des Angeklagten, berauschende Mittel, nämlich Alkohol \n\nund Drogen, im Übermaß zu sich zu nehmen, mit der Begründung verneint, der \n\nAlkohol- und Drogenmissbrauch habe beim Angeklagten noch nicht zu einer \n\nPersönlichkeitsdepravation geführt. \n\n5 \n\nDiese Begründung lässt besorgen, dass das Landgericht von einem zu \n\nengen Verständnis eines Hanges im Sinne des § 64 StGB ausgegangen ist. Für \n\neinen Hang ist nach ständiger Rechtsprechung ausreichend eine eingewurzelte, \n\nauf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene inten-\n\nsive Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Nei-\n\ngung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein \n\nübermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der \n\nBetroffene auf Grund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich er-\n\nscheint (BGH NStZ 2005, 210). Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn der \n\nTäter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass hier-\n\ndurch seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt \n\nwerden (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 103; 2003, 106), oder bei Vorliegen von Be-\n\nschaffungskriminalität (vgl. BGH NStZ 2005, 210). Für die Annahme eines Han-\n\nges ist indes nicht erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeits-\n\ndepravation eingetreten ist. Zwar hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs \n\nin vereinzelten Entscheidungen, denen das Landgericht ersichtlich gefolgt ist, \n\ndiese Auffassung vertreten (vgl. etwa BGH NStZ 2005, 626; 2004, 494). Jedoch \n\nist der 1. Strafsenat nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 1 StR \n\n332/07 - von dieser Rechtsprechung abgerückt und hat klargestellt, dass ein \n\nHang im Sinne des § 64 StGB eine Depravation nicht voraussetzt, vielmehr \n\ndem Fehlen wie dem Vorliegen einer Persönlichkeitsdepravation lediglich indi-\n\nzielle Bedeutung für einen Hang zukommen kann (so auch Senatsbeschluss \n\nvom 11. Januar 2007 - 4 StR 516/06). \n\n6 \n\nDanach liegt hier die Annahme eines Hanges schon in Anbetracht der \n\nfestgestellten Menge und Häufigkeit des Alkohol- und Rauschmittelkonsums \n\nnahe, zumal beim Angeklagten bereits suchtbedingte Gesundheitsbeeinträchti-\n\ngungen eingetreten sind und nach den bisherigen Feststellungen die von der \n\nStrafkammer angenommene Strukturierung des Tagesablaufs des Angeklagten, \n\nder noch nie einer geregelten Beschäftigung nachging, allenfalls im Ansatz zu \n\nerkennen ist. \n\n7 \n\n2. Die Frage der Unterbringung nach § 64 StGB bedarf deshalb auf der \n\nGrundlage der §§ 64, 67 StGB n.F. neuer Prüfung und Entscheidung. Dem \n\nsteht nicht entgegen, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 \n\nAbs. 2 Satz 3 StPO n.F.). \n\nMaatz Kuckein Athing \n\n Ernemann Sost-Scheible","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-09-06/4-str-318-07-2","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":5},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 358","ref_norm":"358","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-09-06/4-str-318-07-2","retrieved":"2026-07-10 21:58:13.039210+00:00"},"card":{"id":"bgh/2007-09-06/4-str-318-07-2","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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