{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2007-08-28","aktenzeichen":"5 StR 72/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 72/07 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 28. August 2007 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen Steuerhinterziehung \n\nhier: Antrag des Verurteilten nach § 356a StPO \n\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\n1 \n\n2 \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. August 2007 \n\nbeschlossen: \n\nDer Antrag des Verurteilten, das Verfahren wegen Verlet-\n\nzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör in die Lage vor \n\nErlass des Senatsbeschlusses vom 24. Mai 2007 zurückzu-\n\nversetzen, wird auf Kosten des Verurteilten zurückgewiesen. \n\nG r ü n d e \n\nDie Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO ist unbegründet. Der Senat \n\nhat weder zum Nachteil des Verurteilten Tatsachen oder Beweisergebnisse \n\nverwertet, zu denen dieser nicht gehört worden wäre, noch hat er zu berück-\n\nsichtigendes Vorbringen des Verurteilten übergangen. \n\nSämtliche Schriftsätze der Verteidigung lagen dem Senat bei der Be-\n\nschlussfassung am 24. Mai 2007 vor. Aus dem Umstand, dass die Begrün-\n\ndung des Beschlusses, mit dem der Senat die Revision des Verurteilten ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen hat, ledig-\n\nlich Ausführungen zur Sachrüge enthält, kann nicht geschlossen werden, der \n\nSenat habe sich nicht umfassend mit dem Vorbringen des Verurteilten zu \n\nden erhobenen Verfahrensrügen auseinandergesetzt. Vielmehr muss ein \n\nBeschluss, mit dem eine Revision nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet \n\nverworfen wird, grundsätzlich keine weitere Begründung enthalten (vgl. \n\nBVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2002 – 2 BvR 667/02; BVerfG NJW 1982, \n\n925; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7). Zu den Ausführungen des \n\nSenats zur Beanstandung der Verletzung materiellen Rechts bestand hier im \n\nHinblick auf den weiteren Sachvortrag der Verteidiger des Verurteilten Veran-\n\nlassung, mit dem diese noch nach Erhalt der Antragsschrift des Generalbun-\n\ndesanwalts vom 11. April 2007 die Begründung der Sachrüge ergänzt haben. \n\nDemgegenüber lagen dem Senat bei der Beschlussfassung am 24. Mai 2007 \n\nzu den Verfahrensrügen, in deren Nichterörterung durch den Senat der Ver-\n\nurteilte seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sieht, nicht nur die \n\nAusführungen der Verteidigung, sondern auch eine in der Antragsschrift vom \n\n11. April 2007 enthaltene Stellungnahme des Generalbundesanwalts vor. \n\nDarin hat der Generalbundesanwalt auch zu der in der Anhörungsrüge ange-\n\nsprochenen Verfahrensrüge Stellung genommen, mit der der Verurteilte die \n\nAblehnung eines in der Hauptverhandlung gestellten Befangenheitsantrages \n\ndurch andere als die abgelehnten Richter (§ 338 Nr. 3, § 27 Abs. 2, § 24 \n\nAbs. 2 StPO) beanstandet hat. Der Generalbundesanwalt hat dargelegt, aus \n\nwelchen Gründen er diese Rüge für unbegründet hält. Bei dieser Sachlage \n\nwar eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit den jedenfalls unbegründe-\n\nten Verfahrensrügen in den Beschlussgründen auch im Hinblick auf die Be-\n\ndeutung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht ge-\n\nboten. \n\nBasdorf Gerhardt Raum \n\nSchaal Jäger","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-08-28/5-str-72-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 356a","ref_norm":"356a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-08-28/5-str-72-07","retrieved":"2026-07-10 21:56:25.601306+00:00"},"card":{"id":"bgh/2007-08-28/5-str-72-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. 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