{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2007-07-04","aktenzeichen":"1 StR 298/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 298/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n4. Juli 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Vergewaltigung u. a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2007 beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nBayreuth vom 27. Februar 2007 wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO \n\nals unbegründet verworfen. Jedoch wird die Urteilsformel dahin \n\nergänzt, dass die in dieser Sache in den Niederlanden erlittene \n\nFreiheitsentziehung im Verhältnis 1 : 1 auf die verhängte Frei-\n\nheitsstrafe angerechnet wird. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und \n\ndie den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen \n\nnotwendigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDer Angeklagte wurde unter anderem wegen mehreren Fällen der Ver-\n\ngewaltigung, teilweise in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern so-\n\nwie sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu der Gesamtfreiheitsstrafe \n\nvon sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. \n\nDie Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf die allgemeine Sachrüge hin \n\nerfordert lediglich die Ergänzung der Urteilsformel. Im Übrigen hat sie weder im \n\nSchuldspruch noch im Strafausspruch einen den Angeklagten beschwerenden \n\nRechtsfehler ergeben. \n\n2 \n\nAllerdings ist es hinsichtlich der Freiheitsentziehung, welche der Ange-\n\nklagte in dieser Sache in den Niederlanden erlitten hat, nach § 51 Abs. 1, \n\nAbs. 4 Satz 2 StGB geboten, diese auf die ausgesprochene Freiheitsstrafe an-\n\nzurechnen. Dies muss in der Urteilsformel ebenso zum Ausdruck kommen wie \n\nder festgesetzte Maßstab der Anrechnung (vgl. nur BGHSt 27, 287, 288). \n\nVorliegend kann der Senat diesen Ausspruch selbst nachholen. Das Anrech-\n\nnungsverhältnis ist dabei im Hinblick darauf, dass es sich um einen Mitglieds-\n\nstaat der Europäischen Gemeinschaften handelt und Anhaltspunkte für eine \n\nandere Anrechnung nicht ersichtlich sind, auf 1 : 1 festzusetzen. \n\nNack Wahl Boetticher \n\n Kolz Graf","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-07-04/1-str-298-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-07-04/1-str-298-07","retrieved":"2026-07-10 21:53:56.522670+00:00"},"card":{"id":"bgh/2007-07-04/1-str-298-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2007-07-04","dockets":["1 StR 298/07"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 04.07.2007 – 1 StR 298/07","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-07-04/1-str-298-07","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nBayreuth vom 27. Februar 2007 wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO\n\nals unbegründet verworfen. Jedoch wird die Urteilsformel dahin\n\nergänzt, dass die in dieser Sache in den Niederlanden erlittene\n\nFreiheitsentziehung im Verhältnis 1 : 1 auf die verhängte Frei-\n\nheitsstrafe angerechnet wird.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und\n\ndie den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen\n\nnotwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T21:53:56.522670+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}